23. Juni 2025 · 
P und PJustiz

AfD will, dass Äußerungen von Abgeordneten straffrei bleiben

Stephan Bothe, AfD-Innenpolitiker, hat den Vorstoß seiner Fraktion für eine Änderung der Landesverfassung begründet. Bisher ist im Artikel 14 die "Indemnität" festgeschrieben. Abgeordnete dürften für Äußerungen, die sie im Plenum, in den Ausschüssen oder in einer Fraktion abgeben, nicht gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden - und auch nicht anderweitig zur Verantwortung gezogen werden. Die einzige Ausnahme betrifft verleumderische Beleidigungen. Die AfD will nun, dass Niedersachsen die Praxis von elf anderen Bundesländern übernimmt und die Straffreiheit der Äußerungen allgemein auf "die Ausübung des Mandats" bezogen wird. Laut Bothe ist das logisch, da sich die Tätigkeit von Abgeordneten immer stärker auf die Öffentlichkeit beziehe und damit auch der Schutzraum größer sein müsse. Es gehe darum, dass oppositionelle Abgeordnete nicht der Willkür einer Strafverfolgung ausgesetzt werden. Für bedenklich hält die AfD auch das Agieren der Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Göttingen für die Verfolgung von Hass-Kriminalität und Hetze. Gegenwärtig wird die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt mit zwei Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung konfrontiert, unter anderem hatte sie auf X (früher Twitter) die Regenbogenfahne als "Symbol für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen" bezeichnet. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hatte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Wiard Siebels die AfD-Forderung zurückgewiesen und erklärt, die AfD wolle "einen Freibrief für Hass und Hetze ihrer Funktionäre" erreichen.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #116.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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