25. Nov. 2019
Parteien

AfD-Vorsitzende appelliert: „Bitte tragt nicht zur Eskalation vor unserem Bundesparteitag bei“

Die AfD-Landesvorsitzende Dana Guth hat die Politiker der anderen im Landtag vertretenen Parteien aufgefordert, keine negative Stimmung vor dem AfD-Bundesparteitag am kommenden Wochenende in Braunschweig zu schüren. „Ich unterstelle keinem Politiker einer Partei, die auch im Landtag sitzt, dass er zu Gewalt aufruft. Friedlicher Protest darf sein. Aber vor unserem Delegiertentreffen in Braunschweig ist die Stimmung jetzt schon aufgeheizt – und da wäre es angebracht, verbal abzurüsten“, sagte Guth. [caption id="attachment_45555" align="alignnone" width="780"] Foto: kw[/caption] Politiker von mehreren demokratischen Parteien, von Kirchen, Gewerkschaften und anderen Organisationen haben zu Kundgebungen aufgerufen. Sie wollen friedlich Flagge zeigen gegen die AfD, der sie eine Mitschuld für die Radikalisierung des politischen Diskurses in Deutschland vorhalten. Guth meint aber, dass solche Proteste immer auch radikale Kräfte anlockten, und es könne am Ende den friedlichen Kundgebungsteilnehmern schwer fallen, ihre Distanz zu womöglich gewaltbereiten Kräften zu wahren. „Die Sicherheitslage lässt, wie ich vermute, nichts Gutes für das kommende Wochenende erahnen“, meint Guth.

Es ist bedenklich, dass eine demokratische gewählte Partei wie wir im Jahr 2019 nicht in der Lage ist, einfach einen Parteitag abzuhalten.


Regelmäßig werden AfD-Parteitage, ob auf Bundes- oder Landesebene, von Großeinsätzen der Polizei begleitet. Beim AfD-Landesparteitag vergangenen Herbst in Oldenburg wurde der Eingang der Versammlungshalle von linksautonomen Gruppen belagert. Vor zwei Jahren, als die AfD sich in Hannover zum Bundesparteitag getroffen hatte, musste die Polizei ganze Stadtteile förmlich abriegeln. „Es ist bedenklich, dass eine demokratische gewählte Partei wie wir im Jahr 2019 nicht in der Lage ist, einfach einen Parteitag abzuhalten“, sagt Guth. Dass die Volkswagenhalle in Braunschweig, in der das Delegiertentreffen stattfindet, ihren Namen zugehängt hat, findet die AfD-Landesvorsitzende „einfach nur daneben“.
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In einer Pressekonferenz in Hannover wurden die AfD-Vertreter am Montag auch gefragt, warum von ihnen niemand vergangenen Sonnabend an der Demonstration in Hannover gegen die Einschränkung der Pressefreiheit teilgenommen hatte. Die Kundgebung hatte sich gegen einen Aufruf der NPD gerichtet, die ihrerseits gegen einen NDR-Journalisten aktiv geworden war. Der AfD-Rechtspolitiker Christopher Emden sagte, er unterstütze das Ansinnen, die Pressefreiheit gegen NPD-Angriffe zu verteidigen. Leider habe er aber oft genug die Erfahrung gemacht, dass AfD-Vertreter dann nicht geduldet und von anderen als die „Bösen“ hingestellt werden. „Wir können uns nicht ungefährdet daran beteiligen“, ergänzte Guth. Klage gegen das Polizeigesetz: Die AfD-Fraktion im Landtag hat Klage gegen das Polizeigesetz eingereicht. Sie hält die Regeln, gegen „gefährliche Personen“ ein Aufenthaltsgebot für bestimmte Plätze, ein Kontaktverbot oder eine Fußfessel-Auflage zu verhängen, für verfassungswidrig – das Grundrecht auf freie Entfaltung werde zu stark eingeschränkt. Auch Grüne und FDP hatten eine solche Klage beim Staatsgerichtshof angekündigt, doch noch nicht eingereicht. Nur alle drei Oppositionsfraktionen gemeinsam hätten das nötige Quorum von einem Fünftel aller Landtagsabgeordneten. Grüne und FDP weigern sich aber bisher, eine Klage gemeinsam mit der AfD zu unterstützen. „Ich hoffe, dass die beiden anderen Oppositionsfraktionen über ihren Schatten springen. Sie müssen jetzt handeln, wenn ihnen die Kritik am neuen Polizeigesetz wirklich wichtig sein sollte“, sagte der AfD-Rechtspolitiker Emden. Vorschlag zum Rundfunkrecht: Die AfD will den Rundfunkbeitrag (17,50 Euro monatlich je Wohnung) abschaffen und Medienunternehmen (Produktionsfirmen, Privatsender) zwingen, über eine Umlage den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Jedem Bürger solle aber freigestellt sein, weiter die bisherige Abgabe zu leisten. Das Angebot von Unterhaltungsprogrammen solle so gestaltet sein, dass die öffentlich-rechtlichen Sender dieses nur über Pay-TV oder ein Sonder-Abonnement anbieten können. Von der Umlage der Medienunternehmen solle nur die „Grundversorgung“ der öffentlich-rechtlichen Sender finanziert werden, also Nachrichten, Information, Regionales, Bildung und Kultur.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #209.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter