AfD-Landtagsabgeordneter Emden tritt aus Partei aus
Christopher Emden, bisher Landtagsabgeordneter der AfD, tritt mit Ablauf des Monats Juli aus der Partei aus. Der frühere Richter, der nach Ablauf der Parlamentszeit wieder als solcher arbeiten möchte, hält seiner Partei einen „erheblichen Wandel“ vor: „Es gibt Intrigen, Verunglimpfungen und den Aufbau von Parallelstrukturen mit der Absicht, dem innerparteilichen Gegner zu schaden.“
Ein nicht geringer Anteil von Mitgliedern zahle anstelle von 120 Euro nur 30 Euro Jahresmitgliedsbeitrag, da die Betreffenden von ihrem Kreisvorstand als unterstützungsbedürftig eingestuft worden seien. Um zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen zu mobilisieren, würden verschiedene Gruppen ein „Handgeld“ von 50 Euro an die Anwesenden zahlen – für diese Form von Zuwendung stünden Sponsoren in der Partei bereit. AfD-Mitglieder mit Kontakten ins rechtsextreme Lager würden nicht mehr ausgeschlossen, sondern toleriert. Emden erwähnt hier eine Funktionsträgerin aus Ostfriesland und den Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts, der an einer Demonstration für eine Holocaust-Leugnerin teilgenommen habe.
Emden: AfD hätte Listenaufstellung nicht durchführen dürfen
„Dieser Vorsitzende wird vom Landesvorstand unter Druck gesetzt, womöglich mit dem Versprechen, ihn in seinem eigenen Parteiausschlussverfahren zu schonen, wenn er sich kooperativ verhält“, behauptet Emden. Daher verwundere es auch nicht, dass das Landesschiedsgericht die rechtlichen Einwände gegen die Aufstellung der Landtagswahl-Landesliste am 2. und 3. Juli vom Tisch gewischt habe. Nach Emdens Ansicht hätte die AfD diese Listenaufstellung gar nicht durchführen dürfen, da man für eine Delegiertenwahl vorher die Parteisatzung hätte ändern müssen, was nicht geschehen sei.
Die Corona-Verordnung sei auch nicht mehr anwendbar gewesen – und im Übrigen hätten mehrere Kreisverbände gar keine Delegierten rechtzeitig wählen können, seien also an der Teilnahme gehindert worden. Ein achtseitiges Gutachten für den AfD-Landesvorstand widerspricht Emdens Einschätzung und hält das Vorgehen der Partei für ordnungsgemäß. Die AfD-Landesliste liegt bei Landeswahlleiterin Ulrike Sachs zur rechtlichen Begutachtung.
Dieser Artikel erschien am 15.07.2022 in der Ausgabe #133.
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