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Die Geschäftsordnung des Landtags verlangt, dass für die Bildung einer Fraktion mindestens fünf Prozent der Abgeordneten zusammenkommen müssen – das sind also bei 137 Abgeordneten mindestens sieben Abgeordnete. Mit dem Austritt von Guth, Ahrends und Wirtz hat die AfD nun nur noch sechs Abgeordnete im Landtag. Sie können keine Fraktion bilden, auch keinen Fraktionsvorstand wählen. Damit büßt die AfD nicht nur Zuschüsse ein (72.000 Euro monatlich), sie kann auch keine Mitarbeiter mehr beschäftigen – bis auf die persönlichen Mitarbeiter jedes Abgeordneten in den Wahlkreisen.
Wirkungsgrad im Parlament schrumpft
Zuletzt hatte der Mitarbeiterstab der AfD-Fraktion 15 Leute, neben Pressesprecher und Bürokräften auch die politischen Fachreferenten. Diese Leute werden sich jetzt neue Jobs suchen müssen. Vor allem aber wird mit dem Ende der Fraktion der Wirkungsgrad der AfD im Landesparlament wesentlich kleiner. Das Recht, Gesetzentwürfe einzubringen, besteht nicht mehr.[caption id="attachment_53387" align="alignnone" width="695"]
