AfD-Bundesvorstand erklärt den Landesvorstand für handlungsunfähig
Die politischen Zukunftsaussichten des umstrittenen AfD-Landesvorsitzenden Armin-Paul Hampel (Kreis Uelzen) verdüstern sich schlagartig. Nach Informationen des Politikjournals Rundblick steht der AfD-Bundesvorstand kurz davor, den niedersächsischen AfD-Landesvorstand für handlungsunfähig zu erklären. Die Folge einer solchen Festlegung wäre, dass der Bundesvorstand mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen die niedersächsischen AfD-Mitglieder zu einer Vorstandsneuwahl einladen könnte. Ein solcher Schritt, heißt es, dürfte demnächst folgen. Damit wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Hampel Mitte Januar als AfD-Landeschef abgewählt wird. Als potenzielle Nachfolgerin wird immer wieder die Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag, Dana Guth aus Herzberg (Kreis Göttingen) genannt.
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Der Dauerkonflikt in dem von Hampel geleiteten AfD-Landesvorstand war in der vergangenen Woche noch einmal auf skurrile Weise deutlich geworden. Zunächst hatten drei seiner Stellvertreter, die sich mit Hampel überworfen haben, für einen Landesparteitag am 13. Januar nach Hannover-Misburg eingeladen. Hampel seinerseits protestierte gegen dieses Verhalten und schickte eine eigene Einladung hinterher – in einen Saal in Gieboldehausen im Eichsfeld. Der Veranstalter in Gieboldehausen zog die Zusage später wegen möglicher Sicherheitsbedenken zurück – und Hampel sagte daraufhin seinerseits den Parteitag ab. In einem Schreiben an alle niedersächsischen AfD-Mitglieder distanzierte er sich gleichzeitig von der Einladung seiner Stellvertreter nach Hannover-Misburg. Nach Hampels Worten sei deren Einladung „rechtswidrig“. Tatsächlich verfügt der AfD-Landesvorstand nach dem Rücktritt eines Mitglieds über zwölf Mitglieder, der Stichentscheid des Landesvorsitzenden ist in der Satzung nicht vorgesehen. In der niedersächsischen AfD-Führung stehen sich nun sechs Hampel-Befürworter (einschließlich Hampel selbst) und sechs Hampel-Kritiker gegenüber. Vorgestern schickten die drei Vize-Landesvorsitzenden Jörn König (Hannover), Wilhelm von Gottberg (Lüchow-Dannenberg) und Oliver Westphal (Peine) ein neues Schreiben an die Mitglieder der Partei, in dem es heißt, trotz Hampels Erklärung bleibe die Einladung für den 13. Januar nach Hannover-Misburg gültig.
Einfach Mehrheit reicht
Das Hin und Her um die Einladung zum Landesparteitag hat nach Rundblick-Informationen im Bundesvorstand der Partei so tiefe Verärgerung ausgelöst, dass nun Sanktionen offenbar unmittelbar bevorstehen. So soll Paragraph 9, Absatz 6 der Bundessatzung angewandt werden. Das wurde dem Politikjournal Rundblick aus dem Bundesvorstand bestätigt. Die Bestimmung sieht vor, dass eine höhere Parteigliederung tätig werden kann, falls die untergeordnete Ebene – hier der Landesverband Niedersachsen – „beschluss- oder handlungsunfähig“ sein sollte. Der Bundesvorstand kann demnach jetzt die Mitglieder des Landesverbandes zur Neuwahl eines Vorstandes einladen. Die Landungsfrist dafür ist mit zwei Wochen relativ kurz. Nun liegt es nah, dass der Bundesvorstand einen Landesparteitag für den 13. Januar ansetzen wird. Bisher lag ein Misstrauensantrag gegen Hampel vor, für dessen Erfolg hätte es einer Zweidrittelmehrheit bedurft, die schwer zu erreichen ist. Nun sind die Voraussetzungen andere: Wenn der Bundesvorstand den Landesvorstand faktisch für arbeitsunfähig erklärt und Neuwahlen verlangt, reicht bei der Kür des neuen Vorsitzenden die einfache Mehrheit.