Wenn es keine Fraktion mehr gibt, kann sie auch keine Rechte mehr geltend machen. Die Klagen sind gegenstandslos – wenig erfolgversprechend waren sie schon vorher.
Mit der Auflösung der AfD-Fraktion zum 29. September hat die AfD ab Oktober keinen Anspruch mehr auf staatliche Fraktionszuschüsse, die im Fall der AfD bei rund 100.000 Euro monatlich gelegen haben. Die Mitarbeiter müssen gekündigt oder auf neue Arbeitsplätze vermittelt werden. Angeblich hat die alte AfD-Landtagsfraktion aber noch einen finanziellen Puffer in Höhe von 200.000 Euro, sodass der Übergang für viele Mitarbeiter abgefedert werden kann. Die Sitzungs- und Geschäftsräume der alten Fraktion stehen den AfD-Abgeordneten nicht mehr zur Verfügung. Jeder Abgeordnete hat allerdings schon Anspruch auf einen Büroplatz im Landtag. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag, Helge Limburg, sieht nach dem Ende der AfD-Fraktion auch zwei laufende Klagen der Fraktion vor dem Staatsgerichtshof, gegen die Landtagspräsidentin wegen der Videoaufnahmen in der Plenarsitzung und wegen der Corona-Verordnungen, als erledigt an: „Wenn es keine Fraktion mehr gibt, kann sie auch keine Rechte mehr geltend machen. Die Klagen sind gegenstandslos – wenig erfolgversprechend waren sie schon vorher.“

