Soll das Ärztehaus in der Berliner Allee in Hannover, das mit seiner vollverglasten, verspiegelten Fassade äußerlich sehr modern aussieht, generalsaniert oder abgerissen werden? „Es spricht viel für einen Abriss und Neubau“, sagte die Leiterin der Gesundheitsabteilung im Sozialministerium, Claudia Schröder, gestern im Landtags-Haushaltsausschuss. Das Sozialressort führt die Aufsicht über die Selbstverwaltung der Ärzte, und die Geschäftsgebaren der Kammer waren in den vergangenen Monaten heftig kritisiert worden. Der Landesrechnungshof hatte gerügt, dass die Kammer Rücklagen von 22 Millionen Euro angehäuft hatte, obwohl maximal acht Millionen zulässig gewesen wären. Schröder sagte nun nach einer eingehenden Rechtsprüfung, die höhere Rücklage sei auch wegen des notwendigen Neubaus erforderlich. Als der Rechnungshof geprüft hatte, war von den Mängeln im Gebäude noch keine Rede gewesen. Schröder sagte, das Gebäude aus den sechziger Jahren sei „asbestverseucht“, es sei damals nicht nur als Verwaltungsgebäude, sondern auch als Notkrankenhaus für Katastrophenfälle angelegt gewesen. Da das Gebäude ohne entsprechende Schutzvorkehrungen im Keller und Erdgeschoss errichtet wurde, drücke nun das Grundwasser von unten in die Betriebsanlagen des Hauses. Derzeit sei die Ärztekammer dabei, Ausweichquartiere für ihre Beschäftigten zu organisieren. Kurios ist, dass die Kantine im oberen Stockwerk des Gebäudes gerade saniert war, als bekannt wurde, dass das Haus mittelfristig nicht mehr genutzt werden kann.
In dem Prüfbericht des Rechnungshofes wird auch gerügt, dass ehrenamtliche Vorstandsmitglieder der Kammer hohe Übergangsgelder erhielten, etwa zwölf Jahre lang 75 Prozent der Bezüge. Auch Sitzungsgelder und andere Vergütungen wurden großzügig gewährt. Schröder sagte, diese alten Regeln würden abgeschafft, entsprechende Beschlüsse dazu werde die Kammerversammlung in diesem Jahr fassen. Für den neuen, seit Anfang 2016 aktiven Vorstand würden die luxuriösen Bedingungen dann nicht mehr gelten. Lutz Bardelle vom Rechnungshof mahnte: „Es darf nicht sein, dass die Übergangsgelder gekürzt und die Aufwandsentschädigungen im Gegenzug erhöht werden.“Dieser Artikel erschien in Ausgabe #11.