Nach monatelangem Hin und Her haben die Fraktionen von SPD und Grünen jetzt beschlossen, die Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten von bisher regulär fünf Jahren auf acht Jahre zu verlängern. Das teilte am Dienstagnachmittag zuerst die Fraktion der Grünen in einer Presseerklärung mit. Die entsprechende Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes dürfte vermutlich so terminiert werden, dass sie spätestens vor der Kommunalwahl im September 2026 zu wirken beginnt, vielleicht auch schon früher.
Parallel zur Kommunalwahl 2026 finden viele Direktwahlen für Bürgermeister und Landräte statt. Schon seit Monaten hatten Vertreter der SPD, unter anderem Innenministerin Daniela Behrens, die Verlängerung der Bürgermeister- und Landräte-Amtszeiten angekündigt. Damit kommt die Landesregierung einer jahrelang vorgetragenen Forderung der Kommunalverbände nach. In der rot-grünen Koalition von 2013 war die damalige achtjährige Amtszeit auf fünf Jahre verkürzt worden.
Die Grünen erklärten jetzt, dass gemeinsam mit der Amtszeit-Verlängerung auch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für ehrenamtliche Kommunalpolitiker beschlossen werden sollen, so die Erleichterung von Elternarbeit oder Pflegearbeit. Außerdem wollen die Grünen auf Landesebene „Bürgerräte“ etablieren, die bestimmte Themen inhaltlich begleiten und den Parlamentariern Hinweise geben sollen. Die Reform der Kommunalverfassung und die Einrichtung von „Bürgerräten“ solle bis Frühjahr 2025 „auf den Weg gebracht werden“, heißt es in der Mitteilung der Grünen.