17. Aug. 2017
Inneres

Abschottung statt Transparenz: CDU und FDP greifen die Landesregierung an

Ist das nun ein Beispiel für Geheimniskrämerei oder nur ein völlig normaler Routinevorgang in der Verwaltung? Die neue Geschäftsordnung für die Landesregierung und die Ministerien, die Mitte Juni vom Kabinett beschlossen wurde, hat gestern die Wogen im Landtag hochkochen lassen. [caption id="attachment_12564" align="aligncenter" width="780"] Die neue Geschäftsordnung der Landesregierung sorgt im Landtag für Unmut - Foto: Jakob Brüning[/caption] Der CDU-Innenpolitiker Jens Nacke sieht darin die Absicht von SPD und Grünen, die Regierungsarbeit noch stärker als bisher vor äußeren Einblicken zu bewahren. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne), die zur Rechtfertigung der Regierung in die Landtagsdebatte geschickt wurde, widersprach. Tatsächlich sei es nur darum gegangen, eine vorbereitende Regelung im Vorgriff auf das eigentlich geplante „Transparenzgesetz“ zu schaffen. Nackes Befürchtung, auf Basis der neuen Geschäftsordnung wolle die Landesregierung verstärkt parlamentarische Anfragen abwehren, wies die Ministerin zurück: „Die parlamentarischen Rechte bleiben von der Regelung unberührt. Es geht hier um die Auskünfte gegenüber Bürgern und Privatpersonen, nicht gegenüber dem Parlament.“

"Offenheit kann nicht grenzenlos sein"

In der neuen Geschäftsordnung wird ausdrücklich festgelegt, dass vorbereitende Unterlagen für Kabinettssitzungen vertraulich sind, außerdem die Kabinettsvorlagen, die Niederschriften und Vermerke. Gleiches gelte für Unterlagen, die Einfluss auf Bundesratsentscheidungen haben, und für den behördeninternen Schriftverkehr, der im Vorfeld von Presseerklärungen anfällt. Nacke sagte, dies stehe im auffälligen Kontrast zu der Ankündigung von Rot-Grün im Koalitionsvertrag von Februar 2013, man wolle „die Entscheidungsprozesse transparenter machen und Zugänge zu Informationen erleichtern“. Niewisch-Lennartz entgegnete, die Änderung der Geschäftsordnung sei nur vor dem Hintergrund des eigentlich geplanten Transparenzgesetzes zu verstehen. Dort war geplant, dass Bürger künftig auch ohne ein „berechtigtes Anliegen“ Anspruch auf Behördenauskünfte haben. Damit sichergestellt wird, dass diese Offenheit nicht grenzenlos sein kann, sollte der „Kernbereich der politischen Willensbildung in der Regierung“ ausdrücklich geschützt werden. Die Ministerin meint, es sei jetzt in der neuen Geschäftsordnung nur deutlicher als bisher festgeschrieben, dass alle Vorbereitungen von Kabinettsentscheidungen natürlich als „vertraulich“ eingestuft werden und nicht von jedermann eingesehen werden dürfen. Eigentlich habe das bisher schon gegolten, es werde jetzt nur genauer formuliert. Nacke und der FDP-Abgeordnete Marco Genthe sind mit dieser Erklärung nicht zufrieden. Dass es schwierig würde, das von Rot-Grün geplante Transparenzgesetz überhaupt noch in dieser Wahlperiode durch den Landtag zu bringen, sei schon im Frühjahr 2017 deutlich gewesen - also Wochen vor der Kabinettsentscheidung über die Geschäftsordnung. Nacke meint nun, die schärferen Formulierungen zur Einhaltung von Vertraulichkeit hätten vermutlich einen anderen Sinn. Er hat Sorge, dass sich die Landesregierung in den beiden laufenden Untersuchungsausschüssen noch häufiger auf die Vertraulichkeit berufen und Auskünfte nur in nicht-öffentlicher Sitzung abgeben wolle – also fern von Journalisten, die das beobachten. Außerdem drohe womöglich ein schärferes Vorgehen gegen Journalisten, die aus vertraulichen Papieren berichten. Dies habe ja bereits bisher wiederholt Ärger verursacht, weil Redakteure als Zeugen von der Staatsanwaltschaft verhört werden sollten. Genthe meint, Informationen könnten nun deutlich leichter als „vertraulich“ eingestuft und Journalisten vorenthalten werden.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning