Es gibt auch Ausnahmen
Auf die äußerst weitreichenden Schritte hatten sich die Ministerpräsidenten am Montagnachmittag per Telefonkonferenz verständigt, anschließend wurden die Ergebnisse mitgeteilt. Es gibt Ausnahmen von den Schließungen: Lebensmittelgeschäfte und Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken und Drogerien, Baumärkte, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Banken, Tankstellen, Poststationen und der Großhandel dürfen weiter offen haben, für sie soll sogar das Sonntagsverkaufsverbot gelockert werden.Lesen Sie auch: Regionaler Bahnverkehr wird in den nächsten Tagen eingeschränkt Beamtenbund fordert Corona-Notfallplan
Während Kneipen schließen müssen, gilt für Restaurants und Hotels, dass Abstandsregeln zwischen den Tischen einzuhalten sind und die Besucherzahl reglementiert werden soll. Spätestens um 18 Uhr müssen Restaurants schließen. Der Besuch in Krankenhäusern und Altenheimen wird verboten, es sei denn, Eltern besuchen ihre kranken Kinder, Sterbende werden begleitet und Partner begleiten eine Schwangere bei der Geburt.
Verschiebbare Operationen werden vertagt
Weil sagte, Einschränkungen für Behörden seien ebenfalls denkbar, bisher aber nicht festgelegt. Gerade für Gesundheitsämter gelte das aber nicht. Medizinisches Personal könne Schul- oder Kindergartenkinder in Notgruppen betreuen lassen, das funktioniere nach bisherigen Erkenntnissen gut.