Sozialministerium versuchte, die Sache in Ordnung zu bringen
Beobachter wunderten sich bereits im vergangenen Sommer, dass ausgerechnet der Anbieter EMZ ausgewählt wurde. So gilt der Leiter des Instituts, Ramazan Salman, zwar als agil und hervorragend vernetzt, sein Institut war zuvor aber nicht durch eine besondere Expertise und eine entsprechende personelle Ausstattung in diesem Bereich aufgefallen. Das Geld aber war da, der Bedarf ebenfalls. Nachdem es anschließend Nachfragen im Sozialministerium gegeben hatte, wurde man sich offensichtlich auch dort ziemlich bald bewusst, dass das Verfahren nicht ordentlich abgelaufen war. „Das Kind war allerdings schon von Anfang an in den Brunnen gefallen. Das war nicht mehr zu heilen“, sagt ein Experte, der damals auf der Seite der Anbieter involviert war. Das Sozialministerium habe allerdings versucht, die Sache zumindest weitgehend und so gut es ging wieder in Ordnung zu bringen. Aus dem Ministerium selbst heißt es, dass im vergangenen Sommer „eine interne ex-post-Analyse“ zum Ergebnis hatte, dass „eine Bescheid-Erteilung erst nach einem Aufruf zur Antragseinreichung hätte erfolgen können“. Die Sach- und Rechtslage mache es nun erforderlich, ein erneutes Auswahlverfahren durchzuführen, wenn das Programm über den 30. November 2018 hinaus fortgeführt werden solle. Dies werde derzeit evaluiert.Lesen Sie auch: Vergabeaffären: So ermittelt der Staatsanwalt
In der Antwort des Sozialministeriums auf eine Landtagsanfrage der Grünen hieß es im April 2018, als Teil des Interessenbekundungsverfahrens seien 13 Bewerbungen von juristischen Personen des privaten Rechts eingegangen. Schon zum Zeitpunkt der Antwort dürfte dem Ministerium aber klar gewesen sein, dass das wohl nur die halbe Wahrheit ist. Denn bereits Ende Januar hatte sich ein Anbieter im Ministerium schriftlich nach dem Stand der Dinge erkundigt. Schon damals könnte aufgefallen sein, dass das Verfahren nicht ganz korrekt abgelaufen ist. Das Ministerium antwortete dem Anbieter allerdings erst Ende Juli, also ein halbes Jahr später. „Unzulässigerweise ist in diesem Verfahren auf eine Aufforderung zur Einreichung von Zuwendungsanträgen verzichtet worden“, heißt es darin. Es sei auch unzulässig gewesen, das Schreiben des Anbieters als Antrag auf Erteilung einer Zuwendung umzudeuten. Das Ministerium änderte daraufhin abrupt die Vorgaben. Das Projekt endet deshalb vorerst am 30. November, die 445.000 Euro sind allerdings weg. „Der in diesem Verfahren erteilte Bewilligungsbescheid ist aus den vorgenannten Gründen als unzulässig anzusehen. Dieser Umstand hat jedoch keine Auswirkungen auf die Bestandskraft des Bescheides“, heißt es in dem Schreiben.