„4 plus 2“-Regelung bei Ladenöffnung soll bald das Kabinett passieren
Das neue Ladenschlussgesetz soll in den kommenden Wochen dem Kabinett vorgelegt werden. Das hat Niedersachsens Sozialminister Carola Reimann im Landtag angekündigt. Es soll grundsätzlich bei vier verkaufsoffenen Sonntagen bleiben, hinzukommen sollen zwei weitere Sonntage für Ortsbereiche. Die maximale Zahl von Sonntagsöffnungen pro Jahr in einem Ortsbereich soll bei vier liegen. Geschäfte können Reimann zufolge zudem weiterhin von der Sonderöffnung Gebrauch machen, zum Beispiel, wenn sie Jubiläen feiern. Generell wolle man den Sonn- und Feiertagsschutz erhöhen, sagte Reimann. An allen staatlichen Feiertagen und am 27.12. (wenn er ein Sonntag ist) sollen die Geschäfte geschlossen bleiben. Mit der Novellierung des Ladenschlussgesetzes schaffe man Rechtssicherheit und gebe den Kommunen zugleich Gestaltungsspielraum.
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Auf geschlossene Ablehnung bei allen Rednern der anderen Fraktionen stieß ein Antrag der FDP-Landtagsfraktion. Er sieht vor, bis zu vier Sonntagsöffnungen je Stadt- oder Ortsteil zu ermöglichen und maximal 12 Sonntagsöffnungen pro Gemeinde pro Jahr. Außerdem will die FDP es unter anderem Bäckereien ermöglichen, fünf statt wie bisher nur drei Stunden am Sonntag zu öffnen. FDP-Fraktionsvize Jörg Bode bezeichnete es als „irre“, dass Brötchen in Bäckereien teilweise nach drei Stunden mit Butter beschmiert würden, damit man sie am Nachmittag noch verkaufen dürfe. Teilweise würden auch Lebensmittel weggeschmissen. Dafür solle man eine Lösung finden. Sowohl den Regierungs- als auch den übrigen Oppositionsfraktionen gingen die Vorschläge der Freien Demokraten aber zu weit. Der SPD-Abgeordnete Uwe Schwarz sprach sich für rigide Ladenschlussregeln aus. „In Wirklichkeit gibt es nichts, was zwingend nach 20 Uhr oder nur sonntags gekauft werden muss“, sagte Schwarz. Die Große Koalition werde beim Ladenschlussgesetz „vor allem das Interesse der Beschäftigten im Auge haben, nicht die Gewinnmaximierung“. Zustimmung für den Gesetzentwurf der FDP kam dagegen von der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN). Für Hauptgeschäftsführerin Susanne Schmitt geht der Entwurf in die richtige Richtung. „Es ist erfreulich, dass das Thema wieder auf der Tagesordnung steht. Das sollten Landesregierung und Landtag jetzt zum Anlass nehmen, zügig ein entsprechendes Gesetz zu beschließen“, sagte Schmitt.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #145.