IS-Rückkehrer bekommen keine Sonderbehandlung
In der KIP arbeiten seit über einem Jahr Landeskriminalamt, Verfassungsschutz, Sozial- und Kultusministerium sowie Landespräventionsrat und der Verein „Beraten“ gemeinsam an Strategien und Maßnahmen gegen islamistische Radikalisierung. Die IS-Rückkehrer werden hier bislang wie alle Personen behandelt, bei denen es den Verdacht oder konkrete Hinweise auf eine islamistische Radikalisierung gibt. Auch ihnen wird von Mitarbeitern der gegen Radikalisierung gerichteten Kampagne „Aktion Neustart“ Hilfe beim Ausstieg aus der Szene angeboten, sie sind Zielgruppe für Sensibilisierungsmaßnahmen und Gegenstand in den Einzelfallkonferenzen, zu denen sich die Beteiligten an KIP mehrmals pro Woche treffen. Lesen Sie auch:Dass die Rückkehrer in Gebieten waren, in denen der IS aktiv war oder ist, spielt bei den geplanten Schritten bisher jedoch keine Rolle. Allerdings betrachtet man beim Verfassungsschutz die Gruppe der IS-Rückkehrer mit großer Sorge. Denn darunter sind auch solche, die gar nicht erst ins Kampfgebiet gelangt sind, weil sie vorher von Behörden aufgehalten worden sind. Nach Angaben von Gellert könnte von diesen Rückkehrern eine besondere Gefahr ausgehen, weil sie noch nicht von der Realität beim IS desillusioniert worden sind und der Staat ihre Pläne zunichte gemacht hat. „Deshalb wollen wir nun wissen, ob das Thema Rückkehrer innerhalb unserer Arbeit einen spezielleren Fokus braucht, oder ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind“, sagt Gellert. Ein erster Bericht soll im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden.


