30. Mai 2018
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Rathausaffäre weitet sich aus: Wer steht für die unzulässige Zulage gerade?

In der hannoverschen Rathausaffäre verdichten sich die Hinweise, dass die offenbar seit 2015 gezahlte Zulage an den Büroleiter von Oberbürgermeister Stefan Schostok, Frank Herbert, nicht vom Innenministerium in Hannover abgesegnet worden ist und somit rechtswidrig war. Schon im Herbst 2015 hatte der Rat der Stadt eine solche Aufstockung des B2-Gehaltes (7377 Euro monatlich) um 1327 Euro monatlich beschlossen. Wie das Innenministerium jetzt aber auf Anfrage mitteilt, liege dort „kein Genehmigungsvorgang“ zu einer Mehrarbeitsvergütung oder zu einer anderen Form der Zulage vor. Laut Paragraph 60 des niedersächsischen Beamtengesetzes wäre für eine solche de-facto-Aufstockung des Gehaltes eine Ausnahmegenehmigung der Landesregierung zwingend erforderlich. In den vergangenen Tagen hatte es nun in der öffentlichen Berichterstattung ein Verwirrspiel darüber gegeben, ob es zwischen Stadt Hannover und Innenministerium in dieser Sache überhaupt einen Kontakt gegeben hat. Der Sprecher des Innenministeriums hat das gestern gegenüber dem Politikjournal Rundblick verneint, der Sprecher der Stadt Hannover indes behauptet das. Die Kommunalaufsicht forderte von der Landeshauptstadt nun einen schriftlichen Bericht über die Vorgänge an.

Mehrarbeitsvergütung wäre unzulässing

Die Zulage für Herbert war bekannt geworden, als dieser in der vergangenen Woche dem Kulturdezernenten Harald Härke öffentlich vorgeworfen hatte, Teile von internen Personalangelegenheiten an Politiker und Medien verraten zu haben. Der Staatsanwaltschaft liegen dazu zwei Strafanzeigen vor. In den Personalangelegenheiten geht es um den seit Anfang 2017 intern vorgetragenen Wunsch von Herbert, eine weitere Zulage für sein B2-Gehalt zu erhalten, die ihn dann de facto auf B7 (9769 Euro monatlich) heben würde. Das wäre gegenüber der schon seit 2015 geltenden Zulage eine weitere erhebliche Aufwertung. Im Rathaus kursierte daraufhin die Nachricht, angeblich habe das Innenministerium die ursprüngliche Zulage auf B5 schon gebilligt. Nach Rundblick-Informationen liegt die Quelle für diese Behauptung wohl in Herberts Personalakte. Dort soll sich ein Vermerk befinden, der zunächst feststellt, dass eine Mehrarbeitsvergütung unzulässig wäre. Dies soll dann von Härke, seinerzeit Personaldezernent, abgezeichnet worden sein. Auf dem Vermerk befindet sich aber offenbar ein handschriftlicher Zusatz eines Rathaus-Mitarbeiters mit der Aussage, zwischen Härke und dem Innenministerium sei besprochen worden, dass die Zahlung der Zulage dennoch „okay“ sein soll. Härke bestreitet aber gegenüber den Rundblick, eine solche Absprache jemals getroffen zu haben.
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Dem Rundblick liegt ein Vermerk des Fachbereichs Personal im Rathaus von Ende Mai 2017 vor, der zunächst grundsätzlich die Möglichkeit von Zulagen bejaht. Paragraph 45 des Besoldungsgesetzes sehe dies prinzipiell vor, wenn einem Beamten herausgehobene Funktionen befristet übertragen wurden. Dann aber wird eingeschränkt, dass man einem kommunalen Lebenszeitbeamten nach B2 keine Zulage geben dürfe, die der Vergütung eines kommunalen Wahlbeamten (B3 und aufwärts) entspricht. Daher wäre eine solche Zulage „gesetzeswidrig“. Eine zweite Variante der „Mehrarbeitsvergütung“ ist in Paragraph 47 des Besoldungsgesetzes geregelt. Zunächst käme das im Fall Herbert in Betracht, da in seinem Fall von Überstunden die Rede war. Die Gesetzesbestimmung beschränkt eine solche Vergütung aber ausdrücklich auf Angehörige der A-Besoldung, für solche der B-Besoldung wie Herbert ist sie nicht vorgesehen. Als weitere Zulagen-Möglichkeit ließe sich erörtern, ob Herbert eine Gehaltsaufbesserung beanspruchen könnte, weil auf einer Stelle tätig wäre, die höhergestuft werden soll. Dies würde aber die Höherstufung zunächst voraussetzen. Der Sprecher der Stadt teilt dazu mit, dass eine Stellenhebung wegen weiterer Kompetenzen für Herbert geplant gewesen sei. Da dies aber ohne Änderung der besoldungsrechtlichen Vorschriften (die das Land regeln müsste) nicht möglich gewesen sei, habe man die Aufwertung von Herberts Stelle bis heute nicht im Stellenplan abgebildet. Man habe ihm aber eine „befristete Mehrarbeitspauschale“ geben, erklärt der Stadtsprecher.

Hat Härke abgezeichnet oder nicht?

Nun mehreren sich aber die Zweifel, dass das Innenministerium gegenüber der Stadt Hannover tatsächlich einen Freibrief für diese Zulage erteilt haben könnte. Der Stadtsprecher behauptet zwar, Härke habe das „abgezeichnet“, Härke widerspricht dieser Darstellung aber. Deshalb richten sich die Blicke auf Oberbürgermeister Schostok. Spätestens seit Mitte Mai 2017 hätte er wissen können, dass Herbert eine – offenkundig rechtlich höchst fragwürdige – Zulage haben will. Seine Mails an Härke hatte Herbert nämlich in Kopie auch an den OB geschickt. Spätestens im März 2018, als über CDU-Fraktionschef Dirk Toepffer und Ministerpräsident Stephan Weil entsprechende Hinweise auf Unregelmäßigkeiten an ihn direkt herangetragen wurden, hätte Schostok die Problematik erkennen und handeln müssen. Es gibt aber bisher keine Anzeichen dafür, dass er die einen Stopp der Zulagenzahlung an seinen Büroleiter in Gang gebracht oder wenigstens thematisiert hätte. Bis heute schweigt Schostok zu den Vorgängen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #101.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum