7. Dez. 2015 · 
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Zum Tage: Mehr Geld für alle

(rb) Ob der von den Ländern erzielte Kompromiss über die künftigen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern eine „Großreform“ oder nur ein „Reförmchen“ sein wird, ist wohl eine Frage des Standortes. Das Ende des für Geber- wie Nehmerländer unbefriedigenden Länderfinanzausgleichs ab 2020 ist aber nun wohl beschlossene Sache, auch wenn die Zustimmung des Bundes noch aussteht. Das Ergebnis der langwierigen Verhandlungen der Ministerpräsident/innen bringt allen Ländern mehr Geld, als sie bisher aus diesem Topf zur Verfügung hatten. Es berücksichtigt auch die speziellen Problemlagen der ostdeutschen Länder sowie von Bremen und dem Saarland, die finanziell schon immer besonders schwach auf der Brust waren. Obwohl Niedersachsen nach wie vor ganz hinten in der Schlange derer bleibt, die der Unterstützung bedürfen, freut sich Finanzminister Peter-Jürgen Schneider schon darüber, dass die Abstände zu den anderen „Hungerleidern“ nicht mehr ganz so groß sind wie bisher. Hauptzahler sind jetzt nicht mehr die reichen Länder, sondern der Bund, der die Neuregelung immerhin mit 9,65 Milliarden Euro pro Jahr aus seiner Kasse finanzieren soll. Aber Schneiders „zu 90 Prozent“ sichere Hoffnung, der Bund werde sein Placet schon geben, ist nicht wirklich unbegründet. Die Länder haben errechnet, dass dem Bund ab 2020 rund 18 Milliarden Euro zufallen werden, wenn er den „Soli“, der natürlich nicht abgeschafft wird, allein einstecken kann. Insoweit gibt es am Ende doch „mehr Geld für alle“ – nur nicht für den Steuerzahler, der sich wieder einmal zu früh gefreut hat, als man ihm über Jahre vormachte, auch der Soli würde zu diesem Termin auslaufen. Für die Landeskasse hat sich das Verhandeln trotz des schlechten Listenplatzes aber allemal gelohnt. So muss Niedersachsen nicht mehr den vollen Förderzins mit den anderen Ländern teilen, sondern darf zwei Drittel des Ertrages – 130 Millionen Euro pro Jahr – behalten. Dazu kommen 62 Millionen Euro aus dem neuen Topf der Ergänzungszuweisungen des Bundes für Forschungszwecke. Zusammen mit der Verteilung der Umsatzsteuer nach Köpfen käme Niedersachsen ab 2020 unter dem Strich auf einen Zuweisungsbetrag von 450 Millionen Euro. Manche nennen das durchaus einen „Schluck aus der Pulle“, der Finanzminister spricht lieber von einem Betrag, „der die Einhaltung der Schuldenbremse deutlich erleichtern wird“. Immerhin wird das im Grundgesetz verankerte Kreditfinanzierungsverbot nicht in Frage gestellt, wie das anderswo im politischen Raum durchaus der Fall ist. az
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #226.
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