Zentrales Hunderegister: FDP gegen Extra-Register mit Extra-Bezahlung
Die Zahl der als gefährlich eingestuften Hunde in Niedersachsen ist in den vergangenen fünf Jahren um etwa 200 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort des Landwirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor. Demnach wurden im Jahr 2011 insgesamt 91 Hunde als gefährlich eingestuft. In jedem weiteren Jahr stieg die Zahl und erreichte 2015 ihren Höchststand mit 278 Hunden. Im vergangenen Jahr wurde bis zum 1. Dezember bei 226 Hunden die Gefährlichkeit festgestellt. Experten gehen allerdings davon aus, dass sich die Zahl der gefährlichen Tiere im Land nicht vervielfacht hat, sondern das nach Einführung des neuen Hundegesetzes Vorfälle immer häufiger gemeldet und die Tiere dann als gefährlich klassifiziert werden. Als gefährlich gelten laut Hundegesetz unter anderem Tiere, die Menschen oder Tiere gebissen oder eine massive Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben.
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Das zentrale Hunderegister hat nach Hunde-Attacken offenbar keine große Rolle gespielt, um die betroffenen Halter zu ermitteln. Lediglich zwei Behörden teilten mit, dass allein mit Hilfe des zentralen Registers seit 2014 in insgesamt sechs Fällen die Halter ermittelt werden konnten. Seit 2011 konnten allerdings in über 3000 Fällen die Halter auch ohne das Register ermittelt werden. Der FDP-Agrarexperte Hermann Grupe bezeichnet das zentrale Hunderegister deshalb als unnötige Doppelbürokratie. „Die Zahlen belegen, dass die Halter auch ohne das Register ermittelt werden können“, sagt Grupe im Gespräch mit dem Rundblick. Man müsse als Politiker auch die Kraft haben einzugestehen, dass sich eine Maßnahme nicht bewährt habe. Grupes Forderung: Kein Extra-Register mehr mit Extra-Bezahlung. Stattdessen könnten die ohnehin fälligen Registrierungen bei den Gemeinden einfach zusammengeführt werden. Das ist laut Agrarministerium allerdings allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Das zentrale Hunderegister ist auch bei den Haltern nicht unumstritten. Sie müssen ihre Hunde seit 2013 verpflichtend in dem Register anmelden. Das kostet zwischen 17 und 28 Euro. Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dann droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Zusätzlich müssen Hunde bei der Gemeinde für die Hundesteuer angemeldet werden. Und seit 2011 sind auch ein Chip für die Hunde und eine entsprechende Haftpflichtversicherung Pflicht.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #1.