Patientenschutz-Beauftragte kritisiert schwache Position der Demenzbeauftragten in Kliniken
Nicole Sambruno Spannhoff, Landespatientenschutzbeauftragte, kritisiert den Umgang mit Demenzkranken in Kliniken. Der Paragraph 23 des niedersächsischen Krankenhausgesetzes, nach dem jede Klinik seit 2023 mindestens einen Demenzbeauftragten haben muss, sei ein „zahnloser Tiger“. Viele Beschwerden von Angehörigen landeten bei ihr. Die Demenzbeauftragten können ihr Amt nicht sinnvoll ausfüllen, erklärte Sambruno Spannhoff im Sozialausschuss des Landtages, wenn sie kein Zeitbudget dafür zugewiesen bekommen und neben ihren sonstigen Tätigkeiten ein „Aufgabenpotpourri“ im Ehrenamt bewältigen müssen. Positive Entwicklungen hingegen sieht Sambruno Spannhoff bei den „Patientenfürsprechern“, die es bereits seit 2022 in jeder Klinik gibt. Nachdem die Klinikleitungen und das Personal ihnen anfangs skeptisch gegenüberstanden und befürchteten, dass „noch jemand sie kontrolliert“, habe sich in vielen Häusern eine partnerschaftliche Zusammenarbeit eingespielt. Viele Patientenfürsprecher seien auf den Stationen präsent und suchten das Gespräch mit dem Personal. Häufig vermitteln sie in Konflikten, in denen Sprachbarrieren eine Rolle spielen. Auf Nachfrage des CDU-Abgeordneten Thomas Uhlen räumte Sambruno Spannhoff ein, dass ihres Wissens nach keiner der niedersächsischen Patientenfürsprecher selbst einen internationalen Hintergrund habe.
Dieser Artikel erschien am 05.12.2024 in der Ausgabe #216.
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