19. Okt. 2020
Landwirtschaft

Wird das Volksbegehren zum Artenschutz nicht weitergeführt?

Am gestrigen Montag haben sie sehr lange zusammengesessen und noch an mehreren Punkten gefeilt: Vertreter der Landwirtschaft und der Umweltverbände, die gemeinsam mit Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) und Umweltminister Olaf Lies (SPD) seit Monaten versuchen, eine Vereinbarung für mehr Artenschutz, weniger Einsatz von Gülle und Pflanzenschutz auf den Feldern zu erreichen. Diese Gespräche stehen kurz vor dem Abschluss, denn die entsprechenden Entwürfe für Änderungen am Naturschutz- und am Wassergesetz durchlaufen gerade den Landtag, am 11. November könnten sie vom Plenum verabschiedet werden. Zwei Tage später, am 13. November, müssen sich die Veranstalter des Volksbegehrens für mehr Artenschutz erklären, ob sie nach der ersten Stufe eine zweite anstreben – und in der Folge dann die Unterschriftensammlung erheblich verstärken. Dass eine solche Initiative erfolgversprechend wäre, steht wohl außer Frage, schon bisher läuft die Suche nach Unterstützern außerordentlich gut. Würde das Volksbegehren jetzt fortgesetzt, müssten die Initiatoren gut 600.000 Unterschriften binnen eines halben Jahres zusammenbekommen. Anschließend hätte der Landtag dann die Wahl, den Entwurf der Initiatoren eins zu eins als Gesetz zu beschließen – oder aber eine Volksabstimmung darüber anzusetzen. Diese könnte dann parallel zur Kommunalwahl am 12. September 2021 stattfinden.
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Die SPD/CDU-geführte Landesregierung hatte immer wieder betont, sie wolle diesen Weg des Plebiszits verhindern und ihre eigenen Verbesserungen im Sinne des Artenschutzes beschließen. Das Volksbegehren wäre damit überflüssig. Zu diesem Zweck hat sie Naturschutzbund (Nabu), BUND und andere Verbände, auch der Landwirtschaft, von vornherein in ihre Gespräche über ihre Pläne eingebunden. SPD und CDU nennen das „den niedersächsischen Weg“. Viel hängt nun davon ab, wie sich der Nabu verhalten wird, der neben dem Landesverband der Grünen der organisatorisch stärkste der Unterstützer des bisherigen Volksbegehrens ist. Der Nabu-Landesvorsitzende Holger Buschmann war in den vergangenen Monaten wiederholt von Politikern der SPD und der CDU massiv angegriffen worden, weil er parallel mit Agrarverbänden und Landesregierung verhandelt, gleichzeitig aber auch weiter Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt hatte. In den vergangenen Tagen nun kam Druck von einer anderen Seite auf Buschmann. So appellierte das „Umweltforum Osnabrücker Land“ an ihn, sich nicht zu früh mit Zusagen der Politik zufrieden zu geben und aus dem Kreis der Initiatoren des Volksbegehrens auszusteigen. Selbst wenn er Fortschritte in den Gesprächen mit der Landesregierung und den Bauernverbänden erziele, dürfe Buschmann sich nicht vom Volksbegehren zurückziehen. Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren sei nämlich weiterhin wichtig, um den Druck auf die Politik aufrecht zu halten, hieß es vom Umweltforum Osnabrücker Land. Viel hängt nun davon ab, wie weit sich die beiden Ministerien, Agrar- und Umweltverbände auf den letzten Metern annähern. Kommt es zu einer Vereinbarung, so dürfte Buschmann seinen Nabu-Gremien empfehlen, das Volksbegehren nicht mehr weiter zu führen. Das könnte dann einen Streit im Lager der Umweltverbände, die sich aus vielen kleineren und größeren Gruppen zusammensetzen, zur Folge haben. Durchaus vorstellbar wäre auch, dass der Nabu dann aus dem Volksbegehren aussteigt und die bisherigen Veranstalter daran weiter festhalten. Wie es gestern am Rande der Gespräche hieß, war ein Durchbruch zunächst noch nicht erreicht. In vielen Detailfragen hoffen die Umweltverbände auf verbindliche Zusagen, die dann aber weniger die gesetzlichen Regeln als vielmehr ihre Ausführung in entsprechenden Verordnungen betreffen. Dabei geht es etwa um die Frage, wie großzügig die Ausnahmen vom verbindlichen Grünstreifen an Gewässern (bei dritter Ordnung drei Metern) geregelt werden sollen. Die Umweltverbände hoffen, dass es Ausnahmen nur sehr begrenzt geben soll – die Agrarverbände setzen auf das Gegenteil.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #186.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter