Prof. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), wünscht sich vom Land eine ergänzende Festlegung zur Windenergie-Planung. Bisher sehe das Bundesrecht vor, dass in Landschaftsschutzgebieten generell neue Windräder gebaut werden können. Das habe einen Sogeffekt bewirkt – gerade auf den Flächen, die für den Naturschutz wichtig sind. Der Landtag könne nun vom Bundesrecht abweichen und festlegen, dass die Planungsträger und die Naturschutzbehörden der Kreise festlegen können, in welchen Landschaftsschutzgebieten Windräder gewünscht sind und in welchen nicht. Ein anderes Problem sei das Repowering, die Aufrüstung der Windkraftanlagen. Derzeit gebe es dafür eine Super-Privilegierung, also eine Erlaubnis ohne planerische Eingriffsmöglichkeit der kommunalen Behörden. Die Kommunen pochen darauf, dass „ein planvolles Vorgehen möglich bleibt“.