Bernd Wilkening, ehemaliger Richter am Landgericht Bückeburg, hat scharfe Kritik am jüngsten Vorschlag von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann geübt, die Grundsteuer abzuschaffen und stattdessen einen Zuschlag für die Einkommensteuer zu erheben – da dies sozial gerechter sei. Wilkening sagt, dieser Schritt wäre weder gerecht noch wirtschaftlich vernünftig. Die Einnahmen aus der Grundsteuer dienten den Gemeinden zum Erhalt der örtlichen Infrastruktur, wegen dieser Zwecksetzung gehöre die Grundsteuer auch zu den umlagefähigen Nebenkosten in Mietverträgen. Dabei beziehe sich diese Steuer ausschließlich auf den Wert und die Beschaffenheit der Immobilie – die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners spielten keine Rolle. Mit dem Wechsel auf einen Zuschlag zur Einkommensteuer werde der Zusammenhang zum Erhalt der örtlichen Infrastruktur aufgegeben.
Dann könne man ja auch fragen, warum nicht auch Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer, Kraftfahrzeugsteuer oder Hundesteuer als Zuschlag auf die Einkommensteuer umgeändert werden könnten – denn auch dadurch würden höhere Einkommen stärker belastet als niedrigere. Laut Wilkening werde mit solchen Begründungen nur davon abgelenkt, dass die Politiker über viele Jahre hinweg keine verfassungskonforme Reform der Grundsteuer gestaltet hätten. „Dabei ärgert es vor allem, wenn dann bei solchen systemverändernden Vorschlägen auch noch missachtet wird, dass in Deutschland ohnehin die Einkommen im internationalen Vergleich schon über Gebühr leistungshemmend mit Steuern und Abgaben belastet werden. Gerade von einem CDU-Wirtschaftsminister könnte man daher erwarten, dass er sich erst einmal für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags oder die Begrenzung des Spitzensteuersatzes einsetzt, anstatt der weiteren Steigerung der Einkommensteuer in Form eines weiteren Zuschlags das Wort zu reden.“Dieser Artikel erschien in Ausgabe #091.