Wie umgehen mit der AfD? Fraktionen stehen vor kniffligen Aufgaben
Sollen alle Fraktionen im Landtag künftig mit einem Landtagsvizepräsidenten, der sowohl repräsentiert als auch im Turnus mit den anderen die Leitung der Plenarsitzungen übernimmt, vertreten sein? Der Bundestag hat eine solche Regel in der Geschäftsordnung, der Landtag nicht. Bislang gibt es drei Vizepräsidenten, zwei von der SPD und einer von der CDU.
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Nach dem Auszählverfahren von d’Hondt kommt dieses Ergebnis zustande. Sowohl FDP, Grüne als auch AfD haben aber erklärt, sie wollen verhindern, dass die Plenardebatten nur noch von Abgeordneten der Großen Koalition geleitet werden. Auch SPD und CDU haben hier Entgegenkommen signalisiert. Soll man nun also – wie im Bundestag – jeder der fünf Fraktionen das Recht auf einen Landtagsvizepräsidenten zubilligen? FDP-Fraktionschef Stefan Birkner nennt den Vorschlag „eine überlegenswerte Idee“, doch es sieht derzeit nicht danach aus. Denn die Neigung der anderen, die AfD auf diese Weise zu berücksichtigen, ist nicht ausgeprägt.
So viele Zusatzkosten entstehen durch die Bundestags-Variante
Bis Montag soll es nun geklärt werden. Nähme man das Bundestagsvorbild, so hätte man fünf statt drei Vizepräsidenten. Da jeder Vize aber 140 Prozent der Grunddiät von 6809,85 Euro erhält, also 9532 Euro, würde die Vergrößerung des Präsidiums jährliche Mehrkosten von 65.366 Euro verursachen – von Fahrbereitschaft und persönlichem Büro abgesehen. Dagegen steht aber auch eine Einsparung, da die Opposition von bisher 68 auf 32 Abgeordnete schrumpft – und je Oppositionsabgeordnetem wird ein Zuschuss von 2178 Euro monatlich gezahlt. Das sind damit weniger Ausgaben in Höhe von 940.896 Euro jährlich. Mit anderen Worten: Die Aufwertung der Oppositionsfraktionen im Landtagspräsidium würde mit dem geringen Aufwand für den Oppositionszuschuss gedeckt werden können. Denkbar wäre auch, bei einer möglichen Anhebung der Bonus-Zahlungen für die Oppositionsfraktion die erhöhten Diäten der Vizepräsidenten im Abgeordnetengesetz zu senken – womöglich auf 120 statt bisher 140 Prozent.
Zwischen den Fraktionen werden nun Varianten diskutiert, die vier oder fünf Vize-Präsidenten vorsieht. Im Vierer-Modell würden SPD, CDU, FDP und Grüne je einen benennen können, im Fünfer-Modell hätte die CDU sogar zwei. Das Ergebnis nach d’Hondt wäre in beiden Fällen modifiziert in der Weise, dass die SPD zugunsten der Grünen einen Sitz abgibt, die CDU zugunsten der FDP. Ähnliche Regeln hat es früher schon mal gegeben, deshalb waren einst Erwin Jordan (Grüne), Ulrike Kuhlo und Hans-Werner Schwarz (FDP) Vizepräsidenten geworden.
Einen Schönheitsfehler hätte diese Variante jedoch schon, da die AfD als kleinste Fraktion bei den Stellvertretern von Landtagspräsidentin Gabriele Andretta unberücksichtigt bliebe. FDP-Chef Birkner warnt vor einer Stigmatisierung dieser Partei: „Die AfD ist politische Realität und demokratisch gewählt, jede Ausgrenzung speist ihre unzutreffende Erzählung, sie werde nicht fair behandelt.“ In der Sorge, die AfD könne sich bei Nicht-Berücksichtigung beklagen darüber, dass man sie „wie eine Opposition zweiter Klasse“ behandelt, haben die anderen Fraktionen bisher auf eine endgültige Klärung des Themas verzichtet. Bis kommenden Montag allerdings muss eine Lösung her – denn die Landtagsvizepräsidenten sollen in der nächsten Landtagssitzung am 22. November gewählt werden.
Der AfD fehlt ein Sitzplatz in Reihe eins
Erschwert wird das Thema wegen der eigentümlichen Sitzordnung im neuen Landtag, die derzeit unveränderbar erscheint: In der begehrten ersten Sitzreihe gibt es 13 Plätze, je vier davon haben SPD und CDU, je zwei FDP und Grüne. Nur die AfD hat lediglich einen Sitz – das heißt, dass die Fraktionsvorsitzende Dana Guth sich, anders als die vier anderen Fraktionschefs, nicht schnell mit ihrem Parlamentsgeschäftsführer verabreden kann. Sie müsste sich vielmehr umdrehen und zum Hintermann Kontakt aufnehmen. In Vorbesprechungen der Fraktionen war das Thema erkannt und gleichzeitig angeregt worden, dass SPD und CDU nur je drei Plätze in der ersten Reihe beanspruchen könnten, was jedoch nicht auf Zustimmung bei den großen Fraktionen gestoßen sein soll.
Trotz der Nachteile seien damals die Vertreter aller Fraktionen überein gekommen, die für die AfD nachteilige Sitzordnung vorläufig so festzulegen. Falls die AfD nun aber auch noch bei der Kür der Vizepräsidenten leer ausgeht, könnte sie in einer der nächsten Debatten gleich zwei gute Argumente dafür anführen, dass sie angeblich im Parlament benachteiligt wird.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #203.