
Es gibt wie immer bei ausgeprägtem Reformstreben auch mächtigen Widerstand.
So überzeugend das Modell klingt, so viel Unruhe stifteten die Veränderungen in einer Behörde, die es eigentlich seit Jahrzehnten gewohnt war, in verlässlichen und starren Strukturen zu arbeiten. Die Projektgruppen waren, heißt es, nur ein Zwischenschritt hin zu dem Ziel der jetzt gegründeten Dachgesellschaft. Viele Mitarbeiter aber erlebten ein Kommen und Gehen von Verantwortlichen. Es muss die Sorge laut geworden sein, hier könnten womöglich für die Beschäftigten negative Entwicklungen im Gange sein.
Nach Rundblick-Informationen hat der Hauptpersonalrat, zuständig für die Hochschulbeschäftigten, wiederholt um umfassende Informationen gebeten. Da die Vertretung sich dann aber nicht ausreichend unterrichtet fühlte, beschritt sie den Klageweg – und zog vor das Verwaltungsgericht Hannover. Demnächst also streiten sich das Ministerium und der Hauptpersonalrat vor Gericht über die Frage, in welchem Umfang das Ministerium die Vertretung der Mitarbeiter informieren muss. Das ist eine eigentlich ungewöhnliche Eskalationsstufe, die man vielleicht mit besserer Kommunikation hätte entschärfen können.
Der Umgestaltungseifer eines Ministers, dem man dies wegen seiner besonnenen Art vorher nicht zutraute, muss der „grauen Eminenz“ im Ministerium schwer missfallen haben.
Die angespannte Stimmung, die in solchen Episoden durchschimmert, hat vor allem mit dem Mammut-Vorhaben der Uni-Medizin zu tun. Da ist zum einen der Landesrechnungshof, der neulich schätzte, anstelle von bisher angenommenen 2,1 Milliarden Euro könnte die Sanierung von MHH und UMG die doppelte Summe verschlingen. Bestätigungen gibt es nicht, es handelt sich um Mutmaßungen mit Blick auf die allgemein rasant steigenden Baukosten in Deutschland. Dann flammt die alte Debatte wieder auf, ob die MHH – bisher eng vom Ministerium gesteuert – selbstständiger werden soll.
Eine Stiftungsuni wie die Uni Göttingen will die Hochschule zwar nicht werden, aber an einem Zwischenschritt auf dem Weg dahin wird offenbar gearbeitet, auch das Hochschulgesetz dürfte demnächst entsprechend angepasst werden. Käme es so, würde die MHH nicht mehr so gut vom Ministerium aus gesteuert werden können – sie hätte dann womöglich auch ihre eigene Personalhoheit, was wiederum die Machtfülle des Hauptpersonalrats im Ministerium einschränken würde. Und schließlich wird diskutiert, ob das Land bei einer Rechtsformänderung der MHH wenigstens einen Teil der Altschulden erlassen würde. Die Neigung dazu scheint im Ministerium indes noch nicht sehr ausgeprägt zu sein. Andererseits würde die Landesregierung einen Klotz am Bein verlieren, würde sie die Hochschule in ihre Selbstständigkeit entlassen.