(rb) Hannover/Bückeburg. Abgeordnete der Oppositionsfraktionen von CDU und FDP haben – wie angekündigt – vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg Verfassungsklage gegen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen eingereicht. Hintergrund ist die von Rot-Grün durchgesetzte Ausweitung des Untersuchungszeitraums im 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA), der die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gegen die islamistische Bedrohung in Niedersachsen zum Thema hat. Kern des PUA ist ausschließlich die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden unter der rotgrünen Landesregierung, sprich seit 2013. Die Koalitionsfraktionen haben in der Sondersitzung ihre Mehrheit dafür eingesetzt, den Untersuchungszeitraum bis auf das Jahr 2011 – den Beginn des Krieges in Syrien – auszudehnen. Beide Oppositionsfraktionen sehen darin eine Verletzung ihrer Minderheitenrechte. Der PUA sei zu Recht ein „Königsrecht der Opposition“; er diene der parlamentarischen Kontrolle der Regierung, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke. Er hielt Rot-Grün vor, den PUA als „Spielfeld für parteipolitische Spielchen“ zu missbrauchen, indem dort argumentiert werde: „Wenn ihr unsere Regierungszeit untersuchen wollt, dann werden wir auch eure untersuchen.“ Dieser juristische Gegenangriff sei in der Vergangenheit bereits von Gerichten als verfassungswidrig festgestellt worden, betonte Nacke. FDP-Fraktionsvize Dr. Stefan Birkner strebt mit der Klage eine generelle verfassungsrechtliche Klärung an, denn eine „derartige Missachtung des parlamentarischen Untersuchungsrechts können wir uns über den konkreten Fall hinaus nicht gefallen lassen“. Sollte ein solches Verhalten in Niedersachsen die Regel werden, könnte die Opposition ihre Aufgabe zur Kontrolle der Landesregierung nicht mehr wahrnehmen, und die parlamentarische Demokratie in Niedersachsen würde Schaden nehmen, unterstrich der FDP-Politiker. Mitglieder der Oppositionsfraktionen haben in der laufenden Wahlperiode bereits acht Verfassungsklagen vor dem Staatsgerichtshof angestrengt, davon sechsmal aus der CDU und zweimal aus der FDP, die allesamt zugunsten der Kläger ausgegangen sind. Neben der nunmehr neunten Klage droht von der FDP eine weitere, die sich gegen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt richtet. Hier geht es um die nach Ansicht der Freien Demokraten „unrichtige und unvollständige Unterrichtung“ des Parlaments in der Affäre um die Versetzung einer Gymnasiallehrerin nach Göttingen, die mit Hilfe eines SPD-Abgeordneten und der Kultusministerin zustande gekommen sein soll.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #97.