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Geregelt ist jetzt, dass sie in Niedersachsen nicht übernachten dürfen – auch nicht in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen. Hintergrund ist die Befürchtung, sie könnten sich wegen der erhöhten Virus-Ausbreitung schon infiziert haben und die Erkrankung weiter nach Niedersachsen tragen. Am Mittwochmorgen noch herrschte aber im Krisenstab noch eine andere Sorge: Auch in einem niedersächsischen Landkreis, nämlich Göttingen, ist die Zahl der Neuinfektionen hoch – aber will man Menschen aus Göttingen verbieten, ihren Landkreis zu verlassen? In diesem Fall könnten beispielsweise Landtagspräsidentin Gabriele Andretta (SPD), dem Haushaltsausschussvorsitzenden Stefan Wenzel (Grüne) oder Agrar-Staatssekretär Ludwig Theuvsen (CDU) die Präsenz in Landtag und in den Ministerien nicht mehr gestatten.
Göttingen ist nicht Gütersloh
Unterm Strich bleibt Göttingen jetzt ausgespart, und in der Begründung der Verordnung behauptet die Landesregierung, in Warendorf und Gütersloh liege ein „klar lokal eingegrenztes Infektionsgeschehen nicht vor“. Mit anderen Worten, auch wenn das nicht wörtlich erwähnt wird: In Göttingen sei es anders. Wie Regierungssprecherin Anke Pörksen mitteilte, hat am Mittwochmorgen eine Sonder-Konferenz der Landes-Gesundheitsminister stattgefunden, ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer sei danach nicht zu erwarten. Zeitgleich verbreitete der friesländische Landrat Sven Ambrosy (SPD), mehrere Kommunen an der Nordseeküste, einem bei Bürgern aus NRW beliebten Reiseziel, würden über Aufenthaltsverbote für Menschen aus GT und WAF nachdenken. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) gab zu dieser Zeit ein Interview, in dem er davor warnte, die Bürger aus diesen beiden Kreisen zu stigmatisieren. Trotzdem gab die Landesregierung am Vormittag im niedersächsischen Krisenstab die Marschrichtung aus, man wolle „wie Bayern“ ein Beherbergungsverbot für Bürger aus beiden Kreisen verhängen. Mecklenburg-Vorpommerns Verordnung geht sogar noch weiter und schließt auch Tagestouristen aus. Im Kreis Osnabrück und in der Stadt Osnabrück, die direkt an Warendorf und Gütersloh grenzen, gelten bereits strenge Auflagen gegenüber Menschen aus beiden NRW-Nachbarkreisen. Sie dürfen dort keine Konzerte, Sportanlagen oder Spielplätze besuchen, müssen Masken tragen. Dies ist der Sorge geschuldet, dass Menschen aus Gütersloh wegen der dortigen Sperrungen nach Niedersachsen ausweichen – und das Virus auf diese Weise verbreiten. Grundlage für solche Verfügungen ist das Bundes-Infektionsschutzgesetz, das bei Gefahren zu strengen Beschränkungen ermächtigt.Reiseverbote womöglich unverhältnismäßig
Dies ist allerdings juristisch besonders heikel. Maßstab für die Verbote dürfte die Zahl von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sein, diese Obergrenze ist sowohl in Gütersloh wie in Warendorf überschritten worden. Nur: In beiden Fällen heißt es von den dortigen Behörden, das Virus habe sich bei Schlachthof-Mitarbeitern und ihren Familien verbreitet, sei also relativ gut lokalisierbar und könne mit gezielten Kontaktverfolgungen eingegrenzt werden. Wenn das stimmen sollte, könnten Ausgangs- oder Reiseverbote unverhältnismäßig sein und vor Gericht erfolgversprechend angefochten werden können.