Am 8. Oktober verkündeten die Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag einen Durchbruch in einer heiklen Frage: Ja, wir haben endlich ein Konzept für den Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise! „Mit diesem Vorschlag können wir mit verhältnismäßig wenig Änderungen viel Stabilität schaffen“, jubelte der Parlamentarische Geschäftsführer der Sozialdemokraten, Wiard Siebels. CDU und AfD indes, die von Rot-Grün vorher nicht einbezogen worden waren, standen am Spielfeldrand und äußerten sich abwartend skeptisch. Je mehr nun über diese rot-grüne Initiative bekannt wird, desto fragwürdiger wird sie. Es gibt ernste Hinweise, dass die Koalition ein Eigentor geschossen haben könnte. Denn die Zweifel an der Belastbarkeit des auserkorenen Modells mehren sich.

Zur Erinnerung: Es war der Sögeler Pensionär Hermann Gerdes, der als interessierter Bürger einen Einspruch gegen das Ergebnis der Landtagswahl 2022 eingelegt hatte – und damit vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg erfolgreich war. Die 87 Landtagswahlkreise, so urteilte das Gericht, weichen oft zu stark vom Durchschnittswert der Wahlberechtigten ab, außerdem ist der bevölkerungsreiche Westen des Landes zu schwach vertreten, der bevölkerungsschwache Süden und Osten zu stark. Der Staatsgerichtshof forderte einen Neuzuschnitt der Wahlkreise und legte eine Toleranzgrenze von 15 Prozent nach oben und unten von der Durchschnittsgröße fest, von der nur in ganz strengen Ausnahmen abgewichen werden dürfe. Da schon im Mai 2026 die ersten Kandidaten für die Landtagswahl 2027 aufgestellt werden können, ist Eile geboten – im Frühjahr muss der Neuzuschnitt den Landtag endgültig passiert haben. Nun schlägt Rot-Grün vor, die Zahl der 87 Wahlkreise auf 90 zu erhöhen und drei neue im Westen zu schaffen – in Rastede/Varel bei Oldenburg, in Nordhorn in der Grafschaft Bentheim und im Süden des Kreises Vechta. Auf diese Weise entgeht Rot-Grün der schwierigen Aufgabe, mit der Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise auch Ansprüche der Abgeordneten zurückzuweisen.
Hat Rot-Grün damit nun klug gehandelt? Nein, das Gegenteil ist der Fall – und zwar aus mehreren Gründen:

- Die Vorgaben des Urteils werden missachtet: Der Staatsgerichtshof hat eine 15-Prozent-Marke vom Durchschnittswert der Wahlberechtigten festgelegt. Dieser gilt für den Wahltag – also einen Sonntag im September oder Oktober 2027. Bis dahin dürfte sich die Bevölkerungszahl, damit auch die Wahlberechtigtenzahl, gemäß dem allgemeinen Einwohnerschwund in Deutschland verringern. Im rot-grünen Konzept kratzen jetzt bereits sechs der 90 Wahlkreise gefährlich nah an der 15-Prozent-Grenze, da die Abweichung mehr als 14 Prozent beträgt. Weitere 25 Wahlkreise haben eine Über- oder Unterschreitung der Wahlberechtigtenzahl von mehr als 10 Prozent. Das widerspricht aber, wenn man es genau liest, den Vorgaben des Staatsgerichtshofs. Im Urteil heißt es: „Das Kontinuitätsprinzip fordert, dass Wahlkreise nicht von vornherein so zugeschnitten werden dürfen, dass die Wahrscheinlichkeit einer neuerlichen, nicht mehr verfassungsgemäßen Abweichung hoch ist.“ An anderer Stelle heißt es: „Gesetzgeberisch anzustreben ist eine möglichst weitgehende Angleichung der Wahlkreise, nicht nur ein Zuschnitt, der gerade die Einhaltung des Toleranzbereichs erreicht.“ Das heißt: Die Richter fordern von der Politik Weitsicht und Augenmaß, während das rot-grüne Modell womöglich sogar schon am Wahltag in Teilen einen Verstoß gegen die 15-Prozent-Grenze bewirken wird – etwa in der Region Holzminden/Einbeck, die besonders von Bevölkerungsrückgang geprägt ist.
- Das rot-grüne Modell ist eine Abkehr von der Parität: Mit dem von Rot-Grün geplanten Zuwachs der Direktmandate im Verhältnis zur Gesamtzahl der Sitze im Parlament wird das Gewicht der Wahlkreise noch mal gestärkt, die Bedeutung der Listenplätze nimmt ab. Das widerspricht radikal den gerade von SPD und Grünen immer wieder vorgetragenen Beteuerungen, die „Parität“ im Parlament stärken zu wollen – also die Repräsentanz von Frauen dort zu vergrößern. In den Wahlkreisen ist oft nicht zu steuern, ob ein Mann oder eine Frau aufgestellt wird. Auf vielen Listen – so bei SPD, Grünen und inzwischen auch bei der CDU – gibt es das Reißverschlussverfahren, auf einen Mann muss eine Frau folgen. Der Landesfrauenrat und der Deutsche Juristinnenbund haben deshalb in Schreiben an den Ministerpräsidenten, die Innenministerin und die Landtagspräsidentin gegen das rot-grüne Modell protestiert. Sie fordern, den Anteil der Direktmandate von 64,4 Prozent auf 50 Prozent zu verringern. Tatsächlich hatten die beiden Regierungsfraktionen in ihrem Vorschlag völlig auf Überlegungen verzichtet, über weitergehende Änderungen die Parität zu erleichtern. Einen Vorschlag dazu hatte das Politikjournal Rundblick schon am 9. Juli 2023 vorgestellt und dabei an eine Idee des verstorbenen Bundestagsvizepräsidenten Thomas Oppermann angeknüpft: Je zwei oder drei der bisherigen Wahlkreise sollen zusammengelegt werden, so gäbe es 42 statt 87. Je Wahlkreis wird ein Frau und ein Mann gewählt, die sogar unterschiedlichen Parteien angehören können. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch bei den Direktmandaten der Frauen-Anteil bei 50 Prozent liegt. Derzeit beträgt dieser im Landtag bei den Erststimmensiegern nur 27 Prozent.
- SPD und Grüne vernachlässigen den überparteilichen Konsens: Dass Wahlrechtsfragen auch Machtfragen sind, kann man derzeit in den USA beobachten, wo mit dem Zuschnitt der Wahlkreise versucht wird, die Mehrheitsbildung zu beeinflussen. Die Regierungsfraktionen im Landtag hätten das erkennen und aus Weitsicht mindestens die CDU in ihre Planungen frühzeitig einbeziehen müssen. Nur mit einer breiten Mehrheit für die Reform kann der Verdacht entkräftet werden, dass bei SPD und Grünen parteipolitische Absichten eine Triebfeder für die Vorschläge gewesen sein könnten. Das ist hier versäumt worden, weshalb jede sachliche Kritik an dem Modell die Autoren direkt trifft – und nicht zugleich auch die Opposition.
Das alles zeigt: Die vorliegende Konzeption hat nur geringe Erfolgschancen, sie dürfte so auf keinen Fall vom Landtag beschlossen werden.


