Kathrin Wahlmann, Justizministerin, hat vor dem Verwaltungsgericht Hannover einen Erfolg erzielt. Der Hauptpersonalrat des Ministeriums hatte beantragt, die Einführung der E-Akte in Staatsanwaltschaften, sowie in bestimmten Fällen in Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vorläufig zu stoppen. Zuvor hatte der Hauptpersonalrat die Zustimmung zu Wahlmanns Plan verweigert, zu Juni 2025 mit der Einführung der E-Akte in diesen Bereichen zu beginnen. Daraufhin ordnete Wahlmann an, dass parallel zu einem Einigungsverfahren mit dem Personalrat die Einführung der E-Akte als "unaufschiebbare Maßnahme" fortgesetzt werden soll - da ja ein Bundesgesetz diesen Weg in allen Bereichen der Justiz zum Jahresbeginn 2026 vorschreibe. Gegen diese Anordnung zog nun der Hauptpersonalrat vor das Verwaltungsgericht - und verlor. Das Verwaltungsgericht teilt Wahlmanns Einschätzung der "Unaufschiebbarkeit". Der Hauptpersonalrat kann nun noch vor das OVG ziehen.