Viele unbegleitete minderjährige Ausländer sind inzwischen gar nicht mehr minderjährig
Die Frage, wie mit den vielen Flüchtlingen umgegangen werden soll, bewegt die Politik. Ist man zu streng oder zu nachsichtig? Sollte man mehr Menschen abschieben, wenn sie erkennbar gar keinen Grund für einen Asylantrag als politisch Verfolgte haben? Eine Gruppe spielt in der Debatte eine besondere Rolle, weil sie nach deutschen Recht unter der besonderen Fürsorge des Staates steht: die unbegleiteten minderjährigen Ausländer, abgekürzt im Behördendeutsch „UmA“ genannt. Sie sind ohne Eltern gekommen, daher „unbegleitet“, und sie haben nicht nur einen Anspruch auf eine besondere Betreuung, für den die kommunale Jugendhilfe zuständig ist. Sie können zudem auch nicht einfach abgeschoben werden. Denn sie stehen unter staatlichem Schutz.
Soll man den Jugendämtern strenger auf die Finger schauen?
Nun ist zwischen den niedersächsischen Koalitionspartnern, SPD und CDU, schon vor Wochen eine Debatte über die Wirksamkeit der Auflagen entbrannt. Soll man den kommunalen Jugendämtern bei den Kreisen und kreisfreien Städten, die mit den Betroffenen zu tun haben, strenger auf die Finger schauen? Die CDU wünscht sich das, die SPD eher nicht. Die Kosten, die das Land den Kommunen erstatten muss, schnellen in die Höhe.
Bei einer Expertenanhörung haben beide Fraktionen gestern versucht, mehr Licht in das Problemfeld zu bringen. Dabei hatte die Referatsleiterin für Jugendhilfe im Sozialministerium, Barbara Gentsch, zunächst eine überraschende Mitteilung parat: Bundesweit leben 51.400 „UmA“ in Deutschland, in Niedersachsen sind es 4370. Damit hat die Zahl gegenüber Anfang 2017 abgenommen, denn damals waren es noch 5150. Allerdings sind 2400 von den 4370 schon älter als 18 Jahre, sie müssten also streng genommen „UvA“ heißen, „unbegleitete volljährige Ausländer“.
Gentsch erklärte auf Nachfragen, dass die Jugendämter durchaus auch solchen Antragstellern, die zweifelsfrei älter als 18 sind, noch den „UmA“-Status zusprechen – weil sie meinen, dass der junge Mensch als Folge des Kriegsgeschehens traumatisiert ist, noch nicht reif erscheint oder erkennbar große Schwierigkeiten hat, sich allein im fremden Deutschland zurecht zu finden.
"Bewusstseinswandel“ bei vielen Sozialarbeitern
Das alles geschieht auf der Basis eines komplizierten Regelwerks, das von den Jugendämtern befolgt werden muss und ihnen am Ende eben doch viel Freiraum für individuelle Einschätzungen lässt: Die meisten jungen Flüchtlinge kommen ohne Papiere, und zur Altersfeststellung muss es dann eine „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ geben, die mindestens zwei Jugendamt-Mitarbeiter leisten. Es geht um die äußere Erscheinung, den Klang der Stimme, die Anzeichen der persönlichen Reife. Gibt es dann noch Zweifel, ob der Antragsteller tatsächlich noch nicht 18 ist und unter das begehrte Schutzdach der Jugendhilfe schlüpfen kann, kann eine ärztliche Röntgen-Untersuchung angeordnet werden.
Allerdings: Ohne Einwilligung der Betroffenen darf das gar nicht geschehen, obwohl sie laut Aufenthaltsgesetz eine „Mitwirkungspflicht“ haben. Nur geht diese nicht so weit, ihnen die Untersuchung vorschreiben zu dürfen. Und was passiert, wenn die Antragsteller die Röntgen-Kontrolle verweigern? „Dann gilt die Regel, dass im Zweifel von der Minderjährigkeit auszugehen ist“, erklärte Gentsch. Sie würden dann also trotzdem von der Jugendhilfe betreut werden.
Der Sozialrechtler Prof. Guido Kirchhoff berichtet von „20 bis 50 Prozent“ der angeblich minderjährigen Jugendlichen, die sich nach den bisherigen Überprüfungen (meistens ohne medizinische Untersuchung) als volljährig herausgestellt hätten. Das basiere auf Angaben der Jugendämter selbst.
Aber der Professor spricht von „Untreue“, wenn es üblich werde, auch älteren den „UmA“-Status zu geben: Teure Schutzangebote für Jugendliche würden von Volljährigen genutzt, für die sie nicht vorgesehen seien. Man bringe ja auch aus gutem Grund „keine Jugendlichen in Männerwohnheimen unter“. Viele Sozialpädagogen würden entscheiden, „im Zweifel den Antragsteller eher in die Obhut zu nehmen“. Allerdings, räumt Kirchhoff ein, gebe es angesichts des Ansturms von Flüchtlingen etwa in Bayern auch bei vielen Sozialarbeitern inzwischen „einen Bewusstseinswandel“: „In Rosenheim hatte man sonst zehn Fälle im Jahr, 2015/16 waren es plötzlich tausende.“
In Mannheim wurde ein 37-Jähriger als minderjährig eingestuft
Ein anderes Problem ist die Erfassung der Jugendlichen, die als „UmA“ besondere staatliche Hilfen erhalten. Die genaue Registrierung auch mit Fingerabdrücken ist eigentlich für alle zwingend, die ohne Ausweispapiere nach Deutschland kommen. Doch in der Praxis hatten überall in Deutschland die Behörden dem erst nach und nach diese Aufgabe erledigt. Hubert Meusel vom Sozialministerium des Saarlandes ist stolz darauf, dass in seinem Bundesland die Zuständigkeit früh zentralisiert wurde – und damit sowohl die Altersfeststellung als auch die spätere Aufnahme in die Karteien von Fachleuten an einer einzigen Stelle organisiert wurde.
In Baden-Württemberg wurde die nachträgliche Registrierung dem dortigen Landeskriminalamt übertragen, und dessen Vizepräsident Andreas Stenger hatte mehrere gravierende Mängel festgestellt: 2200 der 7500 „UmA“ in Baden-Württemberg mussten nachträglich erfasst werden, bei mehreren gab es schon Einträge, die fehlerhaft waren, etwa weil der Name falsch geschrieben war. 750 tauchten gleichzeitig schon in den Datensätzen anderer Länder auf. In Mannheim wurden 53 „UmA“ aus Nordafrika ermittelt, die straffällig geworden waren. „Einer von denen war 37 Jahre alt – und er sah auch so aus, als wenn er 37 ist“, berichtet Stenger. Trotzdem war er von seinem Jugendamt als „UmA“ eingestuft worden.
Ulrich Watermann (SPD) sagte nach der Anhörung, auch in Niedersachsen hätten viele „UmA“ nachträglich erfasst werden müssen – dies sei aber von den kommunalen Jugendämtern reibungslos geschehen. Uwe Schünemann (CDU) warb hingegen dafür, die Zuständigkeit zentral zu organisieren, etwa in Landesobhut. Die sinkenden Zahlen der neu ankommenden Jugendlichen, in diesem Jahr waren es bisher 183, sprächen eher dafür. Sebastian Lechner (CDU) ergänzte, schon der Plan der Großen Koalition in Berlin, neu ankommende Asylbewerber in speziellen Aufnahmezentren unterzubringen, spreche für Zentralisierung der Überprüfungen. „Sonst ergeben die Berliner Pläne doch gar keinen Sinn“, meint Lechner. (kw)Dieser Artikel erschien in Ausgabe #65.