Viele Klagen über zu lange Wartezeit auf Baugenehmigung
Die Architektenkammer Niedersachsen dringt auf eine raschere Baugenehmigung in den niedersächsischen Kommunen. „In den vergangenen Monaten haben uns immer wieder Klagen unserer Mitglieder über die lange Dauer bis zur Entscheidung der zuständigen Behörde erreicht“, erklärt Mathias Meyer, Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer, gegenüber dem Rundblick. Da demnächst im Landtag über eine Novelle der Niedersächsischen Bauordnung beraten werde, liege eigentlich die Aufnahme verbindlicher Fristen im Gesetz nah. Dies habe aber Ministerpräsident Stephan Weil abgelehnt, meint Meyer. Womöglich ist diese Haltung auch im Grundsatz der Konnexität begründet: Für jede kostenwirksame Vorgabe, die das Land den Kommunen macht, haben diese Anspruch auf vollständige Erstattung.
[caption id="attachment_12494" align="aligncenter" width="780"] Der Landtag ist selbst gerade eine Baustelle - Foto: Jakob Brüning[/caption]
Markus Prause, Justitiar der Architektenkammer, beschreibt das Problem: „Das Warten auf die Baugenehmigung nimmt nicht selten ein halbes Jahr oder länger in Anspruch. Nicht nur die Architekten, auch die Fachplaner und insbesondere die Bauherren stecken während des Genehmigungsverfahrens in der Warteschleife – häufig mit enormen wirtschaftlichen Folgen. Das spitzt auf Knopf finanzierte Vermietungsobjekt verzögert sich, die dringend benötigte Produktionshalle kann nicht in den Betrieb gehen und der geplante Supermarkt seine Pforten noch nicht öffnen.“ Den Baubehörden, meint Prause, könne zumeist gar kein Vorwurf gemacht werden, denn sie seien vielfach personell nicht ausreichend ausgestattet. Die Möglichkeit, nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen, sei keine praktikable Alternative, da der Klageweg sicherlich nicht zu einem beschleunigten Verfahren führt.
Nun schlägt die Architektenkammer einen anderen, zweigeteilten Weg vor: Die Baubehörden müssten zunächst innerhalb von zwei Wochen die Vollständigkeit der Antragsunterlagen überprüfen – sodass dann die formale Korrektheit klar sein muss. In neun Bundesländern gebe es eine solche Regel bereits. Noch wichtiger sei eine verbindliche Frist zur Entscheidung über den Antrag. Bis auf Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hätten alle Länder solche Vorschriften – und nirgendwo sei die Zeitdauer länger als drei Monate.
Gern würde die Architektenkammer das mit einer „Genehmigungsfiktion“ verknüpfen: Wenn sich die Baubehörde innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Bauantrags nicht gerührt hat, gilt das Bauvorhaben als genehmigt. „Niedersachsen darf nicht das Land der zeitlich unkalkulierbaren Genehmigungsverfahren bleiben“, sagt Justitiar Prause.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #137.