Viel Zuspruch für das Herdprämien-Urteil aus Karlsruhe
(rb) Hannover. In Niedersachsen gab es am Dienstag mehrheitlich positive Reaktionen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dem Bund das Recht auf die Gesetzgebungskompetenz für das seit Sommer 2013 gezahlte, heftig umstrittene Betreuungsgeld abzusprechen und das entsprechende Gesetz zu Fall zu bringen. Damit würden die richtigen Weichen gestellt, sagte Ministerpräsident Stephan Weil in Hannover. Das Gericht habe zu Recht eine „bildungspolitisch völlig verfehlte“ Maßnahme beendet. Gerade Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern oder deren Eltern nicht gut Deutsch sprechen, müssten in den Genuss frühkindlicher Förderung kommen. Das pro Jahr vom Bund gezahlte Betreuungsgeld von rund 1,2 Milliarden Euro müsse jetzt unverzüglich den Ländern zugewiesen werden, forderte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Niedersachsen werde die bisher in das Land geflossenen 41,5 Millionen Euro für bessere Krippen und Kitas aufwenden, kündigten die Spitzen der rotgrünen Regierungsfraktionen im Landtag an. SPD-Fraktionschefin Johanne Modder glaubt, dass das „unsinnige Instrument, mit dem moderne Familienpolitik behindert worden ist“, jetzt endlich vom Tisch ist. Das hofft auch der Städtetag. Es dürfe keine wie auch immer geartete Fortsetzung dieser „Herdprämie“ geben, forderte Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz. Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, bezeichnete das Urteil als „vernünftig und dem Problem angemessen“. Das Betreuungsgeld habe eher geschadet als geholfen. Aus Sicht von Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN), hat das Betreuungsgeld falsche Anreize in der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Finanzpolitik gesetzt und damit eine wachsende Frauenerwerbstätigkeit und Chancengleichheit konterkariert. Gegen diesen Trend hat sich die CDU eingelassen. Deren frauenpolitische Fraktionssprecherin, Petra Joumaah, bedauerte die Karlsruher Entscheidung; sie habe den Eltern ein Stück Wahlfreiheit genommen. Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten Eltern auf Drängen der CSU seit August 2013 Anspruch auf die staatliche Familienleistung in Höhe von monatlich 150 Euro, wenn sie ihr Kleinkind nicht in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder bei Tagesmüttern unterbringen wollten. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurde dies bundesweit für mehr als 455 000 Kinder in Anspruch genommen; an der Spitze lagen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg mit über 100 000 bzw. knapp 89 000 Kindern. 43 500 Kinder waren es in Niedersachsen. Geklagt hatte der Hamburger Senat.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #138.