Unterschiedliche Auflagen engen den Spielraum der Gastwirtschaft stark ein
Mit einer neuen, heute in Kraft tretenden Verordnung lockert die Landesregierung die bisherigen Beschränkungen für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben. Großveranstaltungen bleiben verboten, aber die 800-Quadratmeter-Obergrenze für die Geschäfte fällt weg, und auch die Gastronomie darf zaghaft ihren Betrieb wieder starten. Allerdings werden hier mehrere Beschränkungen eingeführt, wie aus einem verbindlichen „Hygienekonzept“ folgt, das die […]
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