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Im Vergleich zur bisherigen Suche nach dem Rodewalder Wolf schlägt das Umweltministerium nun neue Wege ein. Bemerkenswert ist zunächst, dass laut Information des Ministeriums die Möglichkeit eingeplant ist, nach und nach Wölfe des betroffenen Rudels zu entnehmen (also zu töten), bis der gesuchte Rüde mit der Kennung „GW 717m“ gefunden wurde. Dabei beruft sich das Ministerium auf das neue Bundesnaturschutzgesetz, wonach eine Identifizierung des Tieres anhand seiner Nähe zu einem Riss-Ereignis erlaubt wird, wenn dies aus der Ferne anhand von optischen Merkmalen nicht möglich ist. Nach Erklärung des Ministeriums soll nach jeder Entnahme eines Wolfes überprüft werden, ob die Nutztierrisse nachlassen, oder falls möglich per DNA-Analyse überprüft werden, ob es sich um das gesuchte Tier handelt. Weiterhin ist bemerkenswert, wer nun mit der Suche nach dem Rodewalder Wolf beauftragt ist. Im Umweltministerium möchte man sich zu dem genauen Vorgehen zwar nicht äußern, um die handelnden Personen zu schützen und das gesamte Unterfangen nicht zu gefährden. In der Erklärung des Ministeriums ist daher nur von „geeigneten Personen im gesetzlichen Sinne“ die Rede. Hinter dieser Bezeichnung verbergen sich offenbar örtliche Jäger. In der Vergangenheit war noch ein international tätiger Fallensteller als externer Dienstleister mit der Jagd beauftragt gewesen. Bereits im Januar hatte Lies erklärt, dass er auch künftig auf ortskundige Jäger setzen möchte. Eine dritte Änderung zum bisherigen Vorgehen bezieht sich auf die Dauer der Ausnahmegenehmigung. Die am 17. Juli vom Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Genehmigung gilt beinahe sechs Monate und endet erst am 31. Dezember. Die frühere Ausnahmegenehmigung war monatlich verlängert worden.
Grüne fordern rechtliche Prüfung
Das vom Umweltministerium gewählte Vorgehen sorgt bei den Grünen derweil für Irritationen. Christian Meyer, Wolfsexperte der Grünen-Fraktion im Landtag und früherer Landesagrarminister, nennt das Verhalten des Umweltministers „dreist“ und „ungewöhnlich“. Da die erneute Ausnahmegenehmigung bislang nicht veröffentlicht worden war, sei eine Klage und damit eine rechtliche Überprüfung gar nicht möglich gewesen, beklagt Meyer im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Das sei auch für die mit der Entnahme beauftragten Jäger gefährlich, da die Rechtssicherheit des Verfahrens ungeklärt bleibe.