27. Mai 2026 · 
HintergrundInneres

Umstrittene Fragebögen: Steht Niedersachsens Beamten eine Gesinnungsprüfung bevor?

Die Landesregierung will angehende Beamte auf ihre Verfassungstreue überprüfen. Das hat Diskussionen ausgelöst - und den Verdacht, der Staat wolle Kritiker in die Schranken weisen.

Verfassungsschutz-Präsident Dirk Pejril und Innenministerin Daniela Behrens. | Foto: Wallbaum

Die große Diskussion im Landtag wurde am gestrigen Mittwoch überschattet von der Regierungserklärung zur Wirtschaftskrise und vom eindrucksvollen Protest der Kommunen vor dem Parlamentsgebäude. Dabei war die Aufmerksamkeit für einen anderen wichtigen Punkt kaum noch vorhanden: Mit der Mehrheit von SPD und Grünen wurde ein „Gesetz zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften“ beschlossen – und das hat es in sich. Künftig sollen die jeweiligen Dienststellen selbst entscheiden können, wenn ein Mitarbeiter gegen Dienstvorschriften verstößt und eine Sanktion erhalten soll. Die Kritik daran im Vorfeld war stark, vor allem aus der Richtung von Gewerkschaften und Beamtenbund. Viele befürchten eine „Gängelung“ von widerspruchsfreudigen Beschäftigten durch ihre jeweiligen Vorgesetzten. Sogar von „Gesinnungsprüfung“ ist die Rede. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Kevin Komolka, sagte nach der gestrigen Abstimmung: „Man gibt demokratiefeindlichen Kräften, die möglicherweise künftig Einfluss auf die Behörden nehmen könnten, ein sehr scharfes Schwert in die Hand, das sie effektiv zur Durchsetzung ihrer Agenda nutzen können. Davor haben wir eindringlich gewarnt.“  

Kern der beschlossenen Neuregelung ist, dass die Disziplinarbehörde selbst Maßnahmen gegen Beamte verhängen kann, denen sie Verletzung von Dienstpflichten vorwirft. Das kann bis zur Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst und Aberkennung von Pensionsansprüchen gehen. Bisher war dies nur möglich, wenn die Behörde den Betroffenen vor einem Gericht verklagt hat – und ein unabhängiger Richter über den Sachverhalt entschieden hat. In der Zwischenzeit bis zu einem Urteil blieb ein Beamter bei all seinen Rechten. Das soll nun geändert werden. Die Disziplinarklage soll es zwar immer noch geben – aber sie wirkt nur noch umgekehrt, zu Lasten des Betroffenen. Dieser müsste dann selbst gerichtlich gegen eine zuvor von seinem Dienstherrn festgelegt Sanktion vorgehen und dafür auch den organisatorischen und finanziellen Aufwand tragen. Beamtenbund und DGB beurteilen den Plan schon seit Monaten höchst kritisch, die GdP äußerte sich gestern drastisch.

Verfassungstreue-Prüfung - hier das Original des Grundgesetzes. | Foto: Deutscher Bundestag

Nun kommt noch, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, etwas Weiteres hinzu: Das verschärfte Disziplinarrecht steht im Zusammenhang mit Überlegungen, angehende Beamte stärker als bisher auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte wiederholt betont: „Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.“ Aber wie soll man im Vorfeld, bevor jemand in den Beamtenstatus kommt, sein im Gesetz verlangtes Bekenntnis zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (fdGO) wirksam überprüfen? Im Innenministerium ist dafür die Idee eines Fragebogens entstanden, den jeder Bewerber für eine Beamtenposition – womöglich gar für jede andere Tätigkeit im öffentlichen Dienst – ausfüllen und unterschreiben soll. Ein Entwurf dieses „Fragebogens zur Prüfung der Verfassungstreue“ liegt dem Politikjournal Rundblick vor. Wie das Innenministerium auf Anfrage erklärte, befinde sich der Plan "noch im Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung".

Das dem Konzept des Innenministeriums zugrundeliegende Modell sieht so aus: Jedem Bewerber wird eine Liste von extremistischen Organisationen vorgelegt. Dann kommt ein umständlicher, im Behördendeutsch formulierter Satz: „Mir ist bekannt, dass ich bei nachstehenden Fragen auch eine Mitgliedschaft in sowie eine Unterstützung von anderen extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen und in extremistischen oder extremistisch beeinflussten Ausländervereinen anzugeben habe.“ Es folgen mehrere gezielte Fragen: Ist der Bewerber in einer der aufgeführten Organisationen Mitglied oder war er dort Mitglied? Dazu sollen dann nähere Angaben aufgeschrieben werden. Die nächste Frage ist, ob der Bewerber eine der genannten Organisationen unterstützt „oder andere Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten“. Dann schließt sich noch die Frage an, ob gegen den Bewerber ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch eingeleitet worden sei. In einer „Belehrung“ wird auf die Verfassungstreuepflicht der Beamten und auch der im öffentlichen Dienst tätigen Tarifbeschäftigten hingewiesen.

Noch zwei interessante Punkte sind angefügt: Es wird zum einen auf die Liste extremistischer Organisationen verwiesen, die dem Fragebogen angehängt sei, und darauf, dass diese Liste „nicht abgeschlossen“ sei. Es könnten also weitere Organisationen hinzugefügt werden. Und was die Parteien anbelangt, wird diese Einschätzung erwähnt: „Es ist nicht relevant, ob sie verboten ist, sondern, ob diese aktiv verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.“ Dann wird noch auf den Begriff der „aktiven Unterstützung“ hingewiesen – es gehe auch „um die aktive und zielgerichtete tatsächliche Gewährung finanzieller, sachlicher, ideeller und anderer vergleichbarer Hilfen für extremistische oder extremistisch beeinflusste Organisationen und andere verfassungsfeindliche Bestrebungen“. Dazu gehörten auch Geldspenden, das Verteilen von Flyern oder die Teilnahme an Veranstaltungen. Ausdrücklich wird in dem Entwurf des Fragebogens noch auf die Folgen möglicher falscher Angaben hingewiesen – diese „ist als Täuschung anzusehen“, heißt es dort knapp.

Inwieweit dieser Entwurf des Fragebogens noch aktuell ist, ist nicht bekannt. Das Innenministerium hat ihn der Redaktion nicht übermittelt. Bekannt ist, dass dieser Plan erhebliche Diskussionen in der Mitarbeiterschaft des Landes ausgelöst hat. Eine geplante Vereinbarung zwischen Landesregierung und Gewerkschaften zu diesem Punkt ist bisher nicht zustande gekommen. Das Innenministerium erklärt, man habe den Gewerkschaften einen entsprechenden Vertrag angeboten - diese hätten aber abgelehnt. Allerdings hat es offenbar mehrere interne Stellungnahmen gegeben – und diese sollen, wie es heißt, teilweise überaus kritisch ausgefallen sein. So werde gerade mit Blick auf die Frage nach einer „Unterstützung“ extremistischer Organisationen ein „erheblicher Präzisierungs- und Klarstellungsbedarf“ gesehen. Die Frage sei, wie man die „aktive Unterstützung“ auslege – und ob schon eine Meinungsäußerung so gewertet werden könne. Dies könne in Konflikt geraten mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, das auch für Beamte gilt? Wenn jemand einmal an der Veranstaltung einer extremistischen Organisation teilgenommen hat, reiche das dann schon, ihm eine Identifikation mit den Zielen zu unterstellen? Noch schwieriger werde es bei den „extremistisch beeinflussten Organisationen“. Diese könnten für Beamte zunächst nicht als solche erkennbar sein – und wie könne dann aus dem Besuch einer Veranstaltung ein Vorwurf der mangelnden Verfassungstreue folgen?

Ist die AfD das Ziel der Fragebogen-Aktion? Hier ein Bild vom jüngsten Landesparteitag in Dötlingen. | Foto: Wallbaum

Vertreter der Personalräte sollen betont haben, dass Bewerber für den öffentlichen Dienst eindeutig erkennen müssen, welches Verhalten anzeigepflichtig ist und welches nicht. Unbestimmte Begriffe wie die im Fragebogen genannten würden „das Risiko von Rechtsunsicherheit“ nach sich ziehen. Außerdem wird die Gefahr einer „faktischen Abschreckungswirkung hinsichtlich legitimer politischer Betätigung“ gesehen. Auch das erwähnte „nicht abschließende Verzeichnis extremistischer Organisationen“ ist Quelle von viel Kritik. Ein solches wird in dem der Redaktion vorliegenden Entwurf nur angesprochen, aber nicht weiter erläutert. Da es nicht transparent ist und außerdem als „nicht abgeschlossen“ bezeichnet wird, geht von dieser Liste nach Ansicht von Kritikern immer eine Unklarheit aus: Niemand weiß genau, ob die von ihm besuchte Veranstaltung aus Sicht des Verfassungsschutzes oder des Innenministeriums einen fragwürdigen Charakter hat oder nicht. Gewarnt wird aus den Reihen der Personalräte außerdem vor dem Eindruck, dass bereits eine Nähe zu umstrittenen politischen Positionen oder die Teilnahme an kontroversen politischen Debatten zu Nachteilen bei der Einstellung in den Landesdienst führen kann. Das wäre dann eine Einschüchterung, die mit dem Verfahren einhergeht.

Es gibt noch weitere Kritikpunkte: Wie lange sollen diese Fragebögen aufbewahrt werden? Wer hat Zugriff darauf? Kann es sein, dass noch nach Jahren jemand, der an einer Veranstaltung mit regierungskritischen Positionen teilgenommen hat und dies im Fragebogen notiert hat, deswegen Nachteile in Kauf nehmen muss?

Vermutet werden darf, dass sich die geplante Fragebogen-Aktion vor allem auf die AfD bezieht, die sie begleitenden Vereinigungen und Unterstützer – und zwar unabhängig davon, ob diese Partei verboten ist oder nicht. Damit ist aber auch die Gefahr eines Boomerang-Effektes verbunden: Wenn eine solche Fragebogen-Aktion in der Landesverwaltung erst einmal etabliert ist, könnten vielleicht radikale Kräfte, sollten sie mal in Regierungsverantwortung kommen, darauf aufbauen und den Vorgang entgegengesetzt interpretieren. Die Gefahr der Einschüchterung von Beamten, die sich kritisch zu den politischen Vorgaben der Regierung äußern, bliebe bestehen. Der Grundstein dafür wäre bereits gelegt, sollte diese geplante Fragebogen-Aktion in die Tat umgesetzt werden. Aber das Innenministerium hat ja darauf hingewiesen, dass das Kabinett in dieser Frage noch nicht entschieden hat.

Dieser Artikel erschien am 28.5.2026 in Ausgabe #097.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail
Umstrittene Fragebögen: Steht Niedersachsens Beamten eine Gesinnungsprüfung bevor?