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Für die Sanierung der Uni-Medizin in Hannover und Göttingen stehen insgesamt 2,2 Milliarden Euro bereit, ein Teil des nötigen Geldes ist bereits in einem Sondervermögen angesammelt. Sowohl bei der MHH als auch bei der UMG beginnen die konkreten Konzeptionen, die beiden „Masterpläne“ sollen bis zum Sommer vorliegen, eigene Baugesellschaften sollen dann gegründet werden. Die Dachgesellschaft, die Landré leitet, muss die Projekte überprüfen und das Controlling sicherstellen. Ende Oktober legte die UMG ihre Konzepte dem Ministerium vor. Als im Februar die Dachgesellschaft die Ergebnisse begutachtete, fielen gravierende Mängel auf. Die UMG hatte versucht, den bereits früher genehmigten Neubau eines Bettenhauses (für rund 150 Millionen Euro) mit dem neuen, im Sondervermögen abgebildeten Neubau eines OP-Saals zu verknüpfen und beides einem Generalunternehmer zu übertragen. Dazu hatte sie mit zwei Firmen verhandelt und Angebote für die Bauleistung eingeholt. Beim Abgleich der Preise mit der üblichen Baukostensteigerung fiel auf, dass die Angebote im Verhältnis zu den Schätzungen von 2018 eine Kostenexplosion verursachen würden. Auch ein Verstoß gegen Vergaberichtlinien wäre wohl die Folge gewesen – zumal die rechtliche Verknüpfung des bereits genehmigten Teils mit der Beanspruchung des Sondervermögens juristisch nicht einfach ist. Nun müsse die UMG die Fehler im Vergabeverfahren „heilen“, sagte Thümler im Landtagsausschuss. Die UMG müsse auch über Regressansprüche nachdenken. Das richtet sich offenbar gegen das Rechtsanwaltsbüro, das der Uni-Klinik zu dem jetzt gestoppten Vorgehen geraten haben soll.