Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Städte- und Gemeindebundes in Niedersachsen (NSGB), ist enttäuscht über neue Überlegungen des Landes, die Wertgrenzen für öffentliche Auftragsvergaben neu festzuschreiben. Diese Angaben, die festlegen, ab welcher Auftragshöhe strenge Ausschreibungskriterien angewandt werden müssen, waren zu Beginn der Corona-Krise hochgesetzt worden – und sie sollen nun wieder sinken. Vorgesehen ist, Aufträge über Bauleistungen künftig nur noch bis zu einem Wert von einer Million Euro (bisher drei Millionen) über eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb zu regeln. Bis zu 100.000 Euro (bisher eine Million Euro) soll die freihändige Vergabe erlaubt sein. „Wir sind damit nicht zufrieden, denn die Kommunen brauchen in diesen schweren Zeiten weniger und nicht mehr Bürokratie. Dass in den Rathäusern verantwortungsbewusst mit Auftragsvergaben umgegangen werde, hätten die Bürgermeister und ihre Mitarbeiter hinlänglich bewiesen. Es sei ohnehin schon schwierig genug, für wichtige Aufgaben Handwerker zu finden, die sich Vergabeverfahren unterziehen wollen. Das Wirtschaftsministerium müsse daher nachbessern.