
SPD und CDU für Einschränkungen bei der Beitragserhebung
Seit vielen Jahrzehnten ist im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz eine Bestimmung enthalten, die es den Gemeinden erlaubt, die Kosten für den Ausbau ihrer eigenen Anlieger- und Durchgangsstraßen auf die Anlieger umzulegen. Ob eine Gemeinde davon Gebrauch macht, ist ihr nach der gegenwärtigen Rechtslage selbst überlassen.Betroffen sind nicht die reichen Vermieter, die diese Kosten auf die Mieter umlegen können. Betroffen sind die Arbeiter, Angestellten und Rentner, die als Hauseigentümer plötzlich mit hohen Geldforderungen konfrontiert sind.
Die FDP-Landtagsfraktion hatte beantragt, diesen Passus aus dem Gesetz zu streichen und damit eine Belastung der Anlieger generell zu untersagen. Zum Ausgleich hatte die FDP einen Betrag von jährlich 50 Millionen Euro für den Kommunalen Finanzausgleich gefordert.
