Der Vorschlag der Koalition, den Gemeinden das Recht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen für Straßen zu belassen, erntet ein unterschiedliches Echo. In einer Anhörung im Innenausschuss des Landtags zeigten sich gestern die Vertreter der Kommunalverbände zufrieden. Scharfe Kritik kam hingegen von den Sprecher zweier Bürgerinitiativen.

Kommunen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, die Beiträge zu erheben – allerdings mit Einschränkungen – Foto: Astrid860/Getty Images

Hubert Hansel aus Stade, Sprecher des „Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge“, nannte die gegenwärtige Regelung „eine Ungerechtigkeit“, die abgeschafft werden müsse. In einigen Ländern wie Bayern und Brandenburg hätten entsprechende Proteste schon Erfolg gehabt. Die niedersächsischen Pläne allerdings, die Regeln nur einzuschränken und abzumildern, seien kein wirkliches Entgegenkommen an die vielen unzufriedenen Bürger, die sich überall in der Bundesrepublik gegenwärtig artikulierten.

„Betroffen sind nicht die reichen Vermieter, die diese Kosten auf die Mieter umlegen können. Betroffen sind die Arbeiter, Angestellten und Rentner, die als Hauseigentümer plötzlich mit hohen Geldforderungen konfrontiert sind. Diese Leidtragenden sind doch die verschwunden Wähler der großen Volksparteien“, erklärte Hansel.

SPD und CDU für Einschränkungen bei der Beitragserhebung

Seit vielen Jahrzehnten ist im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz eine Bestimmung enthalten, die es den Gemeinden erlaubt, die Kosten für den Ausbau ihrer eigenen Anlieger- und Durchgangsstraßen auf die Anlieger umzulegen. Ob eine Gemeinde davon Gebrauch macht, ist ihr nach der gegenwärtigen Rechtslage selbst überlassen.

Betroffen sind nicht die reichen Vermieter, die diese Kosten auf die Mieter umlegen können. Betroffen sind die Arbeiter, Angestellten und Rentner, die als Hauseigentümer plötzlich mit hohen Geldforderungen konfrontiert sind.

Die FDP-Landtagsfraktion hatte beantragt, diesen Passus aus dem Gesetz zu streichen und damit eine Belastung der Anlieger generell zu untersagen. Zum Ausgleich hatte die FDP einen Betrag von jährlich 50 Millionen Euro für den Kommunalen Finanzausgleich gefordert.

CDU und SPD diskutierten über das Thema, in der CDU gab es anfangs Befürworter der FDP-Linie. Nun aber verständigte sich die Koalition darauf, den Kommunen die Möglichkeit für solche Gebühren zu belassen. Mehrere Einschränkungen allerdings sollten festgelegt werden. So sollen die Kommunen künftig den Betrag, der auf die Anlieger umgelegt wird, mit eigenen Mitteln (etwa aus dem Kommunalhaushalt) absenken können. Die Eigentümer von Eckgrundstücken und besonders tiefen Grundstücken sollen entlastet werden können, sodass sie nicht die volle Gebühr leisten müssen. Außerdem soll eine über 20 Jahre sich erstreckende Ratenzahlung zu einem vertretbar niedrigen Zinssatz möglich werden.

Kommunen loben den Kompromiss

In der Sitzung des Innenausschusses lobten Marco Trips vom Städte- und Gemeindebund und Herbert Freese vom Landkreistag die neue Regelung. Er meine schon, sagte Trips, dass die Anwohner von Straßen einen Vorteil davon hätten, wenn diese nach einer gewissen Zeit ausgebaut wird. Daher könne man sie auch zur Kostendeckung heranziehen. Wenn Besitzer von Eckgrundstücken entlastet werden sollen, dürfe das aber nicht zu Lasten des Gemeindehaushalts, sondern es müsse zu Lasten aller anderen Beitragszahler geschehen.

Freese sagte, vor 20 Jahren habe das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einer Stadt untersagt, den Gesamtaufwand der umzulegenden Kosten eigenmächtig abzusenken. Dies soll nun ausdrücklich gesetzlich erlaubt werden. „Wir werden sehen, wie die Rechtsprechung das sieht“, erklärte Freese.