18. Nov. 2018 · 
Bildung

Startschuss für die höhere Lehrerbesoldung? Es sieht derzeit eher nicht danach aus

Hohe Erwartungen lasten auf den beiden Koalitionsfraktionen, wenn sie heute und morgen über den Haushaltsplan für das kommende Jahr beraten. Mehrere Lehrerverbände hatten sich schon vergangene Woche dafür stark gemacht, die Mindestbesoldung für Pädagogen auf A 13 festzuschreiben. Der Beamtenbund wirbt außerdem vehement dafür, die Besoldung der Beamten im Lande anzuheben – zumal das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hatte, dass gegen das bisherige Prinzip verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Wird etwas davon in den Fraktionen von SPD und CDU vereinbart werden? Es sieht eher nicht danach aus. „Große Sprünge sind nicht zu erwarten“, sagt ein Koalitionär dem Politikjournal Rundblick. Es werde stärker darum gehen, einige Haushaltsansätze zu erhöhen und andere, die im Regierungsentwurf noch nicht verankert wurden, in das Konzept einzufügen. Intern ist tatsächlich darüber gerungen worden, ob man ein Zeichen für die Beamten geben sollte. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte im vergangenen Jahr festgestellt, dass im Jahr 2013 die Besoldung zu niedrig ausgefallen ist, unter anderem der Abstand zum Sozialhilfeniveau sei zu gering gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht zog vor wenigen Wochen nach, sieht auch die Besoldung der Jahre 2005 bis 2012 und 2014 bis 2016 als verfassungsrechtlich fragwürdig an. In einer ersten Reaktion hatte Finanzminister Reinhold Hilbers erklärt, ein späteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das wohl nicht vor 2020 fällt, abwarten zu wollen – denn die sehr strengen Kriterien des Bundesverwaltungsgerichts seien von den Karlsruher Richtern bisher nicht angewandt worden, es gebe also eine Chance, vor Bundesverfassungsgericht die Verfassungsgemäßheit der geltenden Besoldungsregeln attestiert zu bekommen. Trotzdem war in den vergangenen Tagen intern geprüft worden, ob man alle Beamten, die auf der untersten Gehaltsstufe angesiedelt sind, um eine Stufe befördern sollte. Dann nämlich hätte man den vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Mindestabstand zum Sozialhilfeniveau wieder eingehalten. Dies wäre aber mit der bundesweiten Signalwirkung verbunden gewesen, die untersten Gehaltsgruppen ganz abzuschaffen – und für ein solches Signal wäre der Ministerpräsident in der Runde aller Länder-Regierungschefs vermutlich schräg angesehen worden. Auf dieses Experiment will sich die Koalition wohl nicht einlassen.
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Auch bei der Anhebung der Lehrergehälter auf mindestens A13 werden in der Koalition Bedenken laut. Hätten dann nicht die Gymnasiallehrer, die andere Qualifikationen und Anforderungen zu erfüllen haben als etwa Grundschullehrer, zwangsläufig einen Anspruch auf mindestens A14? Die rechtliche Prüfung dieser Frage gestaltet sich offenbar langwierig und kompliziert. Juristen weisen darauf hin, dass die Angleichung nur vorgenommen werden kann, wenn das Land zuvor die Dienstposten von Grundschullehrer und Gymnasiallehrer neu bewertet – und dies auch dokumentiert. Ein solcher Prozess ist aber zeitaufwendig und könnte neuen Unmut in die Lehrerschaft tragen. Zwar wurde der Ausbildungsstandard der Grundschullehrer aufgewertet, daraus allein lässt sich nach Meinung von Experten aber noch keine Angleichung ableiten – denn die Unterschiede sind auffällig. So muss ein Gymnasiallehrer einen höheren fachwissenschaftlichen, ein Grundschullehrer einen stärker pädagogischen Anteil vorweisen. Deshalb ist mit einem Start von Höherstufungen vorläufig nicht zu rechnen, wohl aber mit einer Ankündigung, die Schulen verstärkt von bürokratischen Pflichten zu entlasten und den Lehrern so mehr Zeit für den eigentlichen Unterricht zu geben. Enttäuschte Reaktionen der Lehrerverbände sind programmiert. Was sich jetzt schon andeutet als Ergebnis der Haushaltsklausur, das morgen verkündet werden soll, sind zusätzliche Ausgaben für mehrere Vorhaben – für die neuen Digitalprofessuren, für die Stärkung der Lehrerausbildung in den Hochschulen Vechta und Hildesheim, für die kommunalen Theater, für ein neues Programm für Langzeitarbeitslose, für die Stärkung der Naturparke und für Verkehrsprojekte. Mehrere Vorhaben im Agrarbereich dürften vereinbart werden, etwa zu Düngelagerstätten oder auch zur Weideprämie, die in der SPD mehr Anhänger hat als in der CDU. Die Lust der Koalitionäre, noch einmal richtig aus dem Vollen zu schöpfen, ist allerdings begrenzt: Passend zur Klausurtagung kommt die Nachricht, dass das Wirtschaftswachstum in Deutschland eingebrochen ist. Nun deutet sich also an, dass die rosigen Zeiten der sprudelnden Steuereinnahmen bald vorbei sein könnten.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #205.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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