(rb) Hannover. Mit dem Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung, den das Innenministeriums jetzt in die Verbandsanhörung gegeben hat, wird erstmals die Einwerbung und Annahme sowie die Vermittlung von Zuwendungen durch Gemeinden ausdrücklich zugelassen und das Sponsoringverfahren geregelt. Danach ist die Einwerbung und die Entgegennahme eines [...]
Hier weiterlesen. Mit dem passenden Rundblick-Abonnement.
Im Rundblick finden Sie Neuigkeiten, Interna und exklusive Geschichten aus der niedersächsischen Landespolitik und Wirtschaft. Testen Sie uns jetzt unverbindlich.