1. Okt. 2019
Finanzen

SPD und CDU verständigen sich auf einen Kompromiss zur Schuldenbremse

Das Neuverschuldungsverbot soll in die Landesverfassung – außerdem dazu noch eine Ausnahmebestimmung. Darauf haben sich gestern in getrennten Sitzungen die Fraktionen von Sozialdemokraten und Christdemokraten verständigt, für Ende Oktober wird ein abschließender Landtagsbeschluss angestrebt. Die Vorsitzenden Johanne Modder (SPD) und Dirk Toepffer (CDU) lobten die Einigung. Umstritten zwischen beiden Fraktionen war zuletzt die Frage, welche Bedingungen in außergewöhnlichen, vorher nicht absehbaren Notsituationen gelten sollen. Der Entwurf der Landesregierung, der von den sozial- und christdemokratischen Regierungsmitgliedern abgesegnet worden war, sah für diesen Fall die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit des Landtags vor. In den vergangenen Monaten waren aus der SPD aber Bedenken laut geworden, ob diese Hürde nicht zu hoch sei – zumal in einer Notsituation dann die Notwendigkeit bestehen könne, auf kleine Gruppierungen im Parlament zuzugehen und mit ihnen Kompromisse zu schließen. Die CDU beharrte auf der Zweidrittelmehrheit und entgegnete, in solchen Katastrophenlagen finde sich sowieso eine breite Mehrheit im Landtag. Die Hürde für Ausnahmen vom Kreditaufnahmeverbot dürften nicht zu niedrig liegen, da eine Landtagsmehrheit sonst zu leicht von der Vorgabe abweichen könne.
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Der Kompromiss sieht nun einen „Schwellenwert“ vor (der Rundblick berichtete darüber bereits am 17. September): Neue Schulden bis zu einem Wert von 0,5 Prozent des Haushaltsvolumens, das sind derzeit rund 160 Millionen Euro, sollen in einer Notsituation von der einfachen Mehrheit des Landtags beschlossen werden können. Ist der Bedarf an Ausgaben größer als 0,5 Prozent des Etatvolumens, weil beispielsweise nach einem Jahrhunderthochwasser noch mehr Deiche repariert und erhöht werden müssen, sollen als Voraussetzung für die ausnahmsweise erlaubte Verschuldung zwei Drittel der Mitglieder des Landtags zustimmen müssen. Diese Voraussetzungen, die zwischen Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) und Staatskanzleichef Jörg Mielke (SPD) ausgehandelt worden sein sollen, werden nicht nur in einem niedersächsischen Gesetz zur Schuldenbremse verankert, sondern zusätzlich in die Verfassung geschrieben. Ergänzend soll hinzukommen, dass ein Tilgungsplan mit verbindlichen Regeln einer zügigen Rückzahlung ebenfalls beschlossen werden muss.

Zwei programmatische Aussagen

SPD und CDU hatten am Dienstag auch darüber diskutiert, ihre Verständigung bei der Schuldenbremse mit noch mit zwei programmatischen Ansagen zu verknüpfen. Angeblich, heißt es, ist das auch vereinbart worden. So gibt es eine Ansage, in dieser Wahlperiode des Landtags insgesamt eine Milliarde Euro an alten Schulden zu tilgen. Seit 2017 sind inzwischen bereits 786 Millionen Euro an alten Krediten abgebaut worden, die Summe der angehäuften Schulden in fast 73 Jahren Landesgeschichte beträgt allerdings noch mehr als 60 Milliarden Euro. Zweitens hatten die Koalitionsfraktionen über eine Willensbekundung diskutiert und sich auch verständigt, die Investitionssumme im Landesetat auch in den kommenden Jahren auf einem hohen Niveau halten zu wollen – gegenwärtig sind es 1,69 Milliarden Euro.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #172.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter