Die Flohmärkte am Sonntag sollen Niedersachsen erhalten bleiben. Das haben Innenminister Boris Pistorius sowie Vertreter aller Fraktionen im Landtag deutlich gemacht. Der CDU-Abgeordnete Sebastian Lechner kündigte Änderungen am Feiertagsgesetz an, über die bereits im nächsten Innenausschuss und im darauf folgenden Plenum entschieden werden soll. Die geplanten Änderungen sind Folge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Darin waren gewerbliche Floh- und Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich als unzulässig erklärt worden. Das Gericht begründete die Entscheidung mit dem Feiertagsgesetz. Die Entscheidung hatte dazu geführt, dass in den vergangenen Monaten zahlreiche Flohmärkte nicht mehr genehmigt wurden.

https://soundcloud.com/user-385595761/troedel-tone-so-lief-die-flohmarkt-debatte-im-landtag

Lechner sagte, Flohmärkte seien Kommunikationsplattform, Familienerlebnis und Freizeitgestaltung. Hinzu käme, dass die Landeshauptstadt Hannover Gründungsstadt des neuzeitlichen Flohmarktes sei. Der Flohmarkt in der hannoverschen Altstadt gilt bundesweit als der älteste seiner Art. Ziel sei, dass weiterhin gewerbliche Veranstalter Sonntagsflohmärkte organisieren dürfen. Zudem solle ein „kleiner Teil“ gewerblicher Verkäufer zugelassen sein. Der SPD-Abgeordnete Bernd Lynack meinte, die bestehenden Regelungen seien im Grunde richtig. „Geregelt werden muss allerdings, dass auf Flohmärkten an Sonn- und Feiertag überwiegend nicht Gewerbetreibende ihre Waren anbieten. Was nicht geht, ist die Öffnung des Sonntages für Märkte, die einen kommerziellen Charakter haben.“

Pistorius hält Gesetzesänderung für unnötig – eigentlich

Auch die Oppositionsfraktionen setzten sich für den Erhalt der Flohmärkte ein. Christian Meyer (Grüne) sprach von einem wichtigen Kulturgut, das Ressourcen schone und dem Recylinggedanken nutze. Meyer machte auf eine Online-Petition aufmerksam, die 22.600 Niedersachsen unterstützt hatten. Jan-Christoph Oetjen (FDP) stellte klar, dass oftmals ein gewerblicher Veranstalter für die Organisation nötig sei. Dem Flohmarktbesucher sei schließlich vollkommen egal, ob der Markt von einer Privatperson oder von einem Gewerbebetrieb organisiert worden sei. Und Stefan Henze  (AfD) forderte, die Politik solle nicht noch stärker in das Leben der Bürger eingreifen.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hält eine Gesetzesänderung nicht für nötig, kündigte aber an, dass das Innenministerium das weitere Verfahren fachlich konstruktiv begleiten werde. Gewerbliche Flohmärkte könnten trotz des Urteils stattfinden, es liege im Ermessen der jeweiligen Gemeinden. „Wenn aber mehrheitlich der politische Wille besteht, gewerblich organisierte Flohmärkte mit einem weit überwiegenden Anteil von privaten Anbietern leichter zuzulassen, ist das verfassungsrechtlich zulässig. Voraussetzung sollte aber der weitgehende Ausschluss des Verkaufs von Neuwaren sein“, so der Innenminister. Zudem solle es weiterhin einen zeitlichen Abstand von mindestens einem Monat zwischen den Veranstaltungen geben.

Pistorius Rede sorgte für Erstaunen bei Teilen der Opposition. Der Innenminister sei scheinbar in der Großen Koalition isoliert, schrieb Jan-Christoph Oetjen auf Twitter. Das sei auch gut so. Man brauche klare Regeln für die Genehmigung. „Die werden von den Kommunen auch eingefordert!“ Christian Meyer von den Grünen wunderte sich warum Pistorius eine Gesetzesänderung für unnötig halte, wen es doch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gebe.