19. Nov. 2019
Inneres

Soll das Beamtengesetz geändert werden? Opposition sieht derzeit ein „Geschmäckle“

Die FDP hat das Thema am Dienstag auf die politische Agenda gestellt – nach den Vorstellungen ihres Innenpolitikers Marco Genthe aus Weyhe (Kreis Diepholz) sollte eine Bestimmung im Niedersächsischen Beamtengesetz dringend geändert werden, der politischen Hygiene wegen. Die AfD stimmte den Freidemokraten sofort zu, und auch der Grünen-Abgeordnete Christian Meyer sprach immerhin von einem „Geschmäckle“ in der bisherigen Rechtslage. SPD und CDU hingegen zeigten sich deutlich distanziert gegenüber diesen Forderungen aus der Opposition.
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Anlass ist der Aufstieg des SPD-Politikers Andreas Bovenschulte zum neuen Bremer Bürgermeister. Bevor er nach der Bürgerschaftswahl dieses Amt übernahm, war Bovenschulte, der aus dem Landkreis Hildesheim stammt und hier auch politisch geprägt wurde, Bürgermeister in der kleinen Gemeinde Weyhe in Niedersachsen – jenem Ort, in dem auch Genthe kommunalpolitisch aktiv ist. Es begann in diesem Frühjahr damit, dass Bovenschulte seine Absicht äußerte, für die Bremer Bürgerschaft zu kandidieren – also für das Parlament eines anderen Bundeslandes. Da ihm laut Niedersächsischen Beamtengesetz für die Tätigkeit in einem parlamentarischen Gremium eines anderen Bundeslandes ein Urlaubsanspruch zusteht, plante Bovenschulte zunächst einen Urlaubsantrag. Dieser hätte zweieinhalb Jahre umfassen sollen – so lange, wie seine Rest-Amtszeit als Bürgermeister in Weyhe gedauert hätte. Der Rat erkannte, dass ein solcher Urlaub die Gemeinde vor große Probleme stellen würde – denn die Vertretung wäre unter Umständen für lange Zeit in die Hände von jemandem gefallen, der für die Leitung der Stadtverwaltung gar nicht durch demokratische Wahl durch das Volk legitimiert gewesen wäre. Also beriet sich Bovenschulte mit den Fraktionen im Rat und favorisierte einen anderen Weg, der dann schließlich auch eingeschlagen wurde. Er nutzte die in der Kommunalverfassung gegebene Chance auf einen Abwahl als Bürgermeister. Nach Paragraph 82 dieses Gesetzes ist eine solche möglich, wenn drei Viertel der Ratsmitglieder das befürworten – und der Betroffene selbst nicht widerspricht. So geschah es dann auch. Mit der Abwahl sichert sich Bovenschulte allerdings Pensionsansprüche. Sie wären ihm entgangen, wenn er von sich aus einen Antrag auf Ausscheiden aus dem Landesdienst Niedersachsens gestellt hätte. Genthe regt nun an, die zunächst angepeilte Urlaubsregelung im Beamtengesetz für kommunale Wahlbeamte zu streichen – da unmöglich hinzunehmen sei, dass Bürgermeister oder Landräte für unbestimmte Zeit ihr Amt nicht wahrnehmen. Der FDP-Politiker meint überdies, Bovenschulte habe diesen Weg auch nur als Druckmittel eingesetzt, um den Rat seiner Gemeinde zu bewegen, seine Abwahl mit breiter Mehrheit zu unterstützen. Die Abwahl sei daher „rechtsmissbräuchlich“ geschehen. Bernd Lynack (SPD) und Bernd-Carsten Hiebing (CDU) widersprachen: Der eingeschlagene Weg sei „praktikabel“, Bovenschulte habe gute Arbeit geleistet – man solle ihm auch nicht zumuten, beim Wechsel auf Pensionsansprüche zu verzichten. Lynack hielt Genthe vor, ansatzweise den Vorwurf einer persönlichen Bereicherung angesprochen zu haben – und das müsse man zurückweisen. Genthe entgegnete, in Weyhe habe man das Recht trickreich angewandt und damit „dem Ansehen der Kommunalpolitik geschadet“. Für Christian Meyer (Grüne) bleibt hier ein „Geschmäckle“ – denn abgewählt worden sei Bovenschulte, obwohl er doch allseits geschätzt worden sei in Weyhe. Eigentlich sei die Abwahl nur für Fälle eines gestörten Verhältnisses zum Rat oder zur Bevölkerung vorgesehen. Jens Ahrends (AfD) unterstützte den FDP-Vorstoß: Die mit diesem Verfahren bewirkte Absicherung von Bovenschultes Ansprüchen könne „die Politikverdrossenheit vergrößern“. Besser wäre es, so meint Ahrends, wenn jeder Bürgermeister, der nach höherem strebt, aus seinem bisherigen Dienst ausscheidet und die damit verbundenen Einbußen dann auch trägt.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #205.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter