Nico Kerski, Geschäftsführer vom Queeren Netzwerk Niedersachsen (QNN) weist auf eine rechtliche Neuerung hin, die an diesem Freitag bundesweit in Kraft tritt. Ab dem 1. November gilt das neue sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“, das von den Ampel-Fraktionen vor einigen Monaten im Bundestag beschlossen worden war. Damit wird nun die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags deutlich vereinfacht. Für Minderjährige wird eine vorherige Beratung allerdings vorgeschrieben. Auch wenn die Fachverbände diese Regelung kritisieren, mahnt das QNN nun einen flächendeckenden Ausbau sowie eine auskömmliche Finanzierung von Trans-Beratungsstellen an. Das QNN habe dem Landessozialministerium 2023 ein entsprechendes Ausbaukonzept vorgelegt und mit den neu veröffentlichten „Qualitätsstandards für psychosoziale Trans*Beratung in Niedersachsen“ die weitere fachliche Grundlage dafür gelegt, erklärte Kerski und verlangte nach dem politischen Willen, dies nun auch umzusetzen.