Eltern können ihre Kinder voraussichtlich bald ein Jahr später einschulen lassen – sofern die Kinder zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das sechste Lebensjahr vollendet habe - Foto: weseetheworld[/caption]
Vereinbart hatten beide, die bestehenden Förderschulen Lernen nicht zu schließen, sondern eine Option auf ihren vorläufigen Bestandsschutz zu sichern. Allerdings wird das befristet, letztmalig sollen die Förderschulen Lernen im Sommer 2022 neue Schüler in die fünfte Klasse aufnehmen können. Als Alternative wird den Kommunen als Schulträgern angeboten, an den allgemeinbildenden Schulen Lerngruppen für Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf einzurichten. In jedem Fall aber müssen die Kommunen als Schulträger die Entwicklung der Schülerzahlen vorlegen und darlegen, auf welche Weise sie das Ziel der Inklusion erreichen wollen. Die FDP hat als Kontrast zu diesem Plan von SPD und CDU einen eigenen Schulgesetzentwurf vorgelegt, der noch weiter geht – danach sollen die Eltern die Wahl haben, das behinderte Kind entweder an einer Förderschule Lernen oder an der allgemeinbildenden Schule unterrichten zu lassen.


