Verbot an Privatschule zulässig
Die Sprecherin der Landesschulbehörde betonte, dass private Schulen im Vergleich zu öffentlichen Schulen auch verpflichtende Reglungen zur Kleiderordnung treffen können. Das Jogginghosenverbot sei daher zulässig.
Der Landesschülerrat lehnt ein solches Verbot hingegen ab. "Das Jogginghosenverbot stellt einen Eingriff in die individuelle Selbstbestimmung der Schüler dar", sagte Vorstand Ole Moszczynski. An öffentlichen Schulen kenne er aber bisher keinen vergleichbaren Fall. (dpa/RB)

