Schulbehörde: Jogginghosenverbot an staatlichen Schulen nicht möglich
In der Diskussion um ein Jogginghosenverbot an einer hannoverschen Privatschule hält die Landesschulbehörde ein Verbot einzelner Kleidungsstücke an öffentlichen Schulen für nicht denkbar. "Auch die Kleidung wird grundsätzlich von grundrechtlichen Gewährleistungen umfasst wie vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht und von der allgemeinen Handlungsfreiheit", teilte eine Ministeriumssprecherin am Montag mit. Ein derartiges Verbot oder die Einführung einer einheitlichen Schulkleidung sei an staatlichen Schulen dementsprechend nur als freiwillige Maßnahme möglich.
https://soundcloud.com/user-59368422/wurden-sie-schon-opfer-von-hassnachrichten-herr-tonne
In Hannover war am Wochenende der Fall eines privaten Gymnasiums bekannt geworden, an dem Schüler künftig unter Strafandrohung keine Jogginghosen mehr tragen sollen. Demnach seien Jogging-Outfits und Leggings "keine angemessene Kleidung" für den Unterricht.
Verbot an Privatschule zulässig
Die Sprecherin der Landesschulbehörde betonte, dass private Schulen im Vergleich zu öffentlichen Schulen auch verpflichtende Reglungen zur Kleiderordnung treffen können. Das Jogginghosenverbot sei daher zulässig.
Der Landesschülerrat lehnt ein solches Verbot hingegen ab. "Das Jogginghosenverbot stellt einen Eingriff in die individuelle Selbstbestimmung der Schüler dar", sagte Vorstand Ole Moszczynski. An öffentlichen Schulen kenne er aber bisher keinen vergleichbaren Fall. (dpa/RB)