Scharfe Kritik der KVN an Krankenhausstrukturgesetz
(rb) Hannover. Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz findet bei der niedergelassenen Ärzteschaft in Niedersachsen keine Gnade. In einer Resolution übten die Delegierten der Herbst-Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) am Wochenende scharfe Kritik an dem Regelwerk, das ihrer Meinung nach die Krankenhäuser auf Kosten der niedergelassen Ärzt/innen stärkt. „Es verfestigt sich der Eindruck, dass die Politik die ambulante Medizin für überflüssig hält und die Patientenversorgung den Krankenhäusern überlassen will“, heißt es darin. Selbst unrentable Kliniken seien der Politik für die Gesundheitsversorgung wichtiger als niedergelassene Haus- und Fachärzte: Die Honorare der Vertragsärzt/innen würden geopfert, um unwirtschaftliche Krankenhäuser finanziell am Leben zu halten. Es sei nicht hinnehmbar, dass dort ab 2016 alle Notfallleistungen in voller Höhe zu Lasten der Honorare der niedergelassenen Ärzt/innen abgerechnet werden könnten und dafür keine verbindliche Kompensationsregelung vorgesehen sei. Die Delegierten der Vertreterversammlung forderten stattdessen, die Notfallversorgung der Patient/innen neu zu strukturieren. Sie sehen das zentrale Problem in der Patientensteuerung. Es gingen immer mehr Patienten als „Notfall“ auch zu Sprechstundenzeiten in ein Krankenhaus. Dessen Aufgabe sei es jedoch, medizinisch akute, lebensbedrohliche Erkrankungen zu behandeln. „Die Politik täte gut daran, eine rechtliche Grundlage für eine Patientensteuerung zu schaffen“, forderte die Vertreterversammlung. Sie hält einen gesellschaftlichen Dialog in dieser Frage mittlerweile für zwingend erforderlich.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #216.