Regierung präsentiert neuen Stufenplan
Wie geht es nun weiter mit dem Krisenmanagement zur Corona-Pandemie? Auf Wunsch der Opposition von Grünen und FDP berät darüber heute wieder der Landtag in einer Sondersitzung, und zum Auftakt hält Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wieder eine Regierungserklärung. In der Aussprache dazu dürften Julia Hamburg (Grüne) und Stefan Birkner (FDP) der Großen Koalition erneut Planlosigkeit und Ideenlosigkeit vorwerfen. Beide dürften erneut bemängeln, die Regierung könne den Menschen keine Perspektive zum Ausweg aus der Krise zeigen – sie habe keinen Plan, notwendig sei aber ein „Stufenplan“, der eine schrittweise Rückkehr in die Normalität andeute.
Um derlei Kritik abzubügeln, hat die Ministerrunde gestern einen neuen Stufenplan beschlossen. Da er die Fortschreibung eines ähnlichen Werkes von vergangenem Februar ist, heißt das Konzept nun auch „Stufenplan 2.0“, und es hat erkennbar den Nutzen, in der Landtagsdebatte die ständig wiederkehrenden Vorwürfe der Opposition abzuwehren. Wenn Grüne und FDP heute kritisieren werden, „der Regierung fehlt ein Stufenplan“, können Stephan Weil und die Vertreter von SPD und CDU entgegnen: „Wir haben seit gestern sogar einen Stufenplan 2.0.“
Normales Leben ab Inzidenz unterhalb von 10
Konkrete Wirksamkeit indes entfaltet der neue Stufenplan noch nicht. Denn die neue Corona-Verordnung, die seit dem Wochenende gilt und bis Ende Mai verbindlich bleiben soll, enthält zwar eine Reihe von Lockerungen für die Kreise und kreisfreien Städte, die unterhalb der Inzidenz von 100 (Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) liegen. Zwingend bleiben aber negative Tests als Voraussetzung für den Besuch von Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten oder Kulturveranstaltungen. Im neuen Stufenplan sind nun noch weitere Lockerungen vorgesehen für Areale, in denen die Inzidenz zwischen 35 und 50 liegt, außerdem noch weitergehende Schritte (teilweise sogar Verzicht auf Tests und auf Masken) in Gebieten, die sich zwischen 10 und 35 befinden. Es geht auch um Sport, private Treffen, Schwimmbäder und Museen, Spielhallen und Jahrmärkte.
Bei einer Inzidenz unterhalb 10 wäre demnach „normales Leben wieder möglich“, sagte Sozialministerin Daniela Behrens gestern. Allerdings: Noch sind diese Vorstellungen nicht Teil der geltenden Verordnung. Der „Stufenplan 2.0“ hat daher wohl eher eine politisch-programmatische als eine rechtliche Bedeutung. Das gilt umso mehr, als er sehr detailreich und kompliziert ausgestaltet ist. Dennoch erklärte Behrens: „Ich denke schon, dass die Ordnungsämter das umsetzen können.“
Zweite Impfung nötig?
Behrens erklärte, die Inzidenzen gingen jetzt erfreulicherweise landesweit zurück. Es dürfe sich aber nicht das wiederholen, was im Herbst 2020 zu beobachten gewesen sei – nämlich ein Rückfall aus Mangel an Vorsicht. Daher werde man das Impfen verstärken – auch das Angebot kostenlosen Testmöglichkeiten werde ausgeweitet, 3500 Anträge auf neue Testzentren lägen derzeit vor. Noch „sehr lange“ werde man auf Testungen als Voraussetzung für Öffnungen angewiesen sein, meinte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Behrens sagte, noch wisse man nicht, welche Langzeitwirkung die Impfungen hätten und wann eine Auffrischung nötig werde. Viel spreche dafür, dass es ähnlich sei wie bei einer Grippe und jährlich eine neue Schutzimpfung erforderlich werde.
Keine Massenimpfung in Ministerien:
Regierungssprecherin Pörksen berichtete, dass im Kabinett über die Frage diskutiert worden sei, in welchem Maße die einzelnen Ministerien ihre Mitarbeiter als „relevant“ einstufen – und ihnen dann vom 17. Mai an die Vereinbarung eines Impftermins gestatten können. Das Innenministerium hatte intern mitgeteilt, wegen seiner Rolle als Sicherheitsbehörde habe das Ressort „eine in Gänze besonders relevante Position“. Behrens sagte, jede Landesbehörde müsse die eigene Relevanz selbst einstufen. Pörksen ergänzte, dabei zähle man auf Vernunft und Augenmaß. Die Relevanz hänge von „Außenkontakten, Aufgaben, Interaktionen und besonderen Gefährdungen“ ab. Es werde keine besondere Impfaktion für die Landesverwaltung geben.