1. Juni 2022 · 
Finanzen

Rechnungshof rügt: Niedersachsen hinkt bei Digitalisierung der Verwaltung hinterher

Der Landesrechnungshof (LRH) in Hildesheim, oberste Prüfbehörde des Landes, übt scharfe Kritik an den Bemühungen der Regierung zur Digitalisierung der Landesverwaltung. Niedersachsen hatte in einer Bund-Länder-Vereinbarung die Aufgabe übertragen bekommen, die Voraussetzungen für die Digitalisierung der Gesundheitsverwaltung zu schaffen. Das alles steht in einem größeren Rahmen: Laut Online-Zugangsgesetz (OZG) des Bundes müssen bis Ende dieses Jahres die Voraussetzungen dafür geschaffen sein, dass 575 Verwaltungsdienstleistungen (hinter denen sich 20.000 kleinere Verwaltungsvorgänge befinden) von den Bürgern online erledigt werden können. Das Themenfeld Gesundheit, für das Niedersachsen die Verantwortung übernommen hatte, umfasse 68 einzelne Leistungen. Nun teilt der LRH nüchtern fest: „Wir rechnen nicht mit einer zeitgerechten Umsetzung.“

Der Senat des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. | Foto: LRH/Regine Rabanus Photodesign, Hannover

Die Online-Dienste im Themenfeld Gesundheit seien „weiterhin im Verzug“. Die Nachnutzung der Projekte, die in Niedersachsen entwickelt werden, sei in den anderen Bundesländern und Kommunen „gefährdet“, denn der nötige Vorlauf für die Einführung bestehe nicht. Verantwortlich seien gemeinsam das Sozial- und das Innenministerium in Niedersachsen, auf der Bundesseite das Bundesgesundheitsministerium. Der Rechnungshof stellt fest, dass im Februar 2022 lediglich neun der 15 Online-Dienste, die das Land bereitstellen muss, „pilotiert“ seien. Damit fehle es sowohl an den restlichen Leistungen wie auch an der flächendeckenden Umsetzung des Vorhabens.

Nach Mitteilung der Prüfbehörde hat das Land für diese Aufgabe bis Ende dieses Jahres Fördergelder im Umfang von 90 Millionen Euro zugewiesen bekommen. Dann wird hinzugefügt: „Da das Land die Online-Dienste zu spät bereitstellen wird, werden vermutlich nur wenige andere Verwaltungen die von Niedersachsen entwickelten Lösungen nachnutzen.“ Zu befürchten sei daher, dass das Land die zukünftigen Kosten überwiegend allein werde tragen müssen. Zweifel hegt die Prüfbehörde auch beim Personaleinsatz: Der Erfolg des Programms „Digitale Verwaltung Niedersachsen“ sei weiterhin gefährdet – obwohl es gegenüber Anfangsschwierigkeiten deutliche Verbesserungen gegeben habe. Nach wie vor fehle ein landesweit verbindliches, für alle Behörden geeignetes IT-Konzept. Dateninkonsistenzen und Betriebsstörungen seien daher zu erwarten.

Das Land beschäftige im Übrigen 180 Externe, „ohne deren geschuldeten Arbeitserfolg vertraglich klar bestimmt und einen Wissenstransfer auf die Landesverwaltung ausreichend organisiert zu haben“. Außerdem sei das Land ungenügend vorbereitet, alle im OZG vorgegebenen Regeln auch umsetzen zu können. Das betreffe beispielsweise die gesetzlichen Rahmenbedingungen für „eine elektronische Antragstellung ohne Originalunterschrift“. Kritik wird auch an das Finanzministerium adressiert. Entgegen der IT-Strategie des Landes habe das Finanzministerium den IT-Betrieb der Steuerverwaltung an Dataport als externen IT-Dienstleister übertragen. Das Volumen dieses Auftrags betrage nahezu eine halbe Milliarde Euro. Nun rügen die Rechnungsprüfer, die Entscheidung des Ministeriums habe aus ihrer Sicht „auf einer unzureichenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ beruht. Dataport soll für 11.500 Arbeitsplätze die Voraussetzungen schaffen. Das Finanzressort selbst weist den Vorwurf des LRH allerdings zurück.


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Das im Wesentlichen für die Verwaltungsdigitalisierung zuständige Innenministerium widerspricht der Kritik der Rechnungsprüfer. Die restlichen sechs Online-Dienste im Gesundheitsbereich werde Niedersachsen „bis zum dritten Quartal fertigstellen“. Dass die OZG-Frist zum Jahresende gerissen werde, liege vielmehr daran, dass sich die Zulieferung von Online-Diensten verzögere. Die E-Akte sei inzwischen auf 6000 Arbeitsplätzen verfügbar, die angestrebte Zahl von Arbeitsplätzen sei im Mai auf 20.000 erhöht worden. Die Anzahl der zentral betreuten IT-Büroplätze sei von 8000 auf 31.000 knapp vervierfacht worden. Veraltete zentrale Rechenzentren seien über eine Kooperation mit Dataport in Hamburg und Schleswig-Holstein durch zwei hochmoderne Zentren abgelöst worden.

Corona-Sondervermögen und Marienburg:

Nach Einschätzung des LRH sind 900 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen, das rund 8 Milliarden Euro ausmacht, nicht zweckgebunden für die Corona-Notfallbekämpfung eingesetzt worden – sondern unter anderem auch für den Breitband- und Radwegeausbau. Das widerspreche der Verfassung. Mit Blick auf das Schloss Marienburg, für dessen Sanierung sich Bund und Land einsetzen, hegt der Rechnungshof den Verdacht, dass das Land am Ende auf höheren Kosten sitzen bleiben könnte.

Dieser Artikel erschien am 2.6.2022 in Ausgabe #103.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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