11. Okt. 2021
Finanzen

Rechnungshöfe warnen vor Umfahren der Schuldenbremse

Auch nach den Gesprächen am Montag auf Bundesebene zur Finanz- und Wirtschaftspolitik blieben die Teilnehmer aus SPD, Grünen und FDP eher schmallippig. Während die Sondierung für eine neue Ampel-Koalition auf Bundesebene läuft, wollen die Vertreter der drei Parteien den möglichen Erfolg nicht durch frühzeitige Transparenz gefährden. Sie wollen erst Kompromisse ausloten, bevor diese öffentlich werden.

Foto: GettyImages/anikakkus

Kein Geheimnis bleibt allerdings, dass sich Rot-Grün auf der einen, Freie Demokraten auf der anderen Seite gerade in der Finanzpolitik nicht einig sind. Die Grünen wollen die Schuldenbremse am liebsten ergänzen oder lockern, auf jeden Fall soll es Spielraum für kräftige staatliche Investitionen geben. Viele Stimmen aus der SPD beurteilen das ähnlich. Die FDP aber beharrt auf der Schuldenbremse, warnt vor ihrer trickreichen Umgehung und sagt auch klar Nein zu möglichen Steuererhöhungen. Wie aber sollen dann kräftige Investitionen für den Klimaschutz ermöglicht werden? Nach Vorstellung der FDP soll das über staatliche Investitionserleichterungen, etwa Abschreibungsregeln, geschehen.

Änderung der Schuldenbremse im
Grundgesetz braucht Zweidrittelmehrheit

Nun hat vor wenigen Tagen der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Clemens Fuest einen möglichen Kompromissweg für die Ampel-Koalition vorgezeichnet. Zunächst stellte er in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ fest, dass eine Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz (wie auch in der niedersächsischen Landesverfassung) eine Zweidrittelmehrheit erfordert – und das sei aussichtslos, denn dazu brächte die Ampel allein nicht genügend Stimmen zusammen. Nun könnte ein Ausweg darin bestehen, der FDP Steuererleichterungen für Unternehmen zuzugestehen (etwa die Abschaffung der EEG-Umlage), zum anderen Sonder-Investitionen in einen Neben- oder Schattenhaushalt zu packen. Das wäre auch möglich, wenn die Schuldenbremse formal unangetastet bliebe. Wie Fuest erläuterte, ließen sich allerdings in diesem Verfahren nur staatliche Ausgaben festlegen, nicht aber Subventionen für Unternehmen und private Investoren im Klimaschutz (wie es vor allem das FDP-Anliegen wäre). 

Fuest sieht zudem die Gefahr, dass man ohnehin geplante Investitionen in einen Nebenhaushalt schiebt und im eigentlichen Haushalt dann Spielraum findet für Konsum-Ausgaben (das heißt vor allem Personalausgaben des Staates, die vor allem von den Gewerkschaften gefordert werden). Daher sieht der Wirtschaftswissenschaftler eine höhere Wahrscheinlichkeit für einen anderen Weg: Die neue Koalition könnte im Bundeshaushalt für 2022 noch einmal eine hohe Summe an neuen Krediten aufnehmen, die dann für Klimaschutz-Investitionen und Steuererleichterung für Unternehmen eingesetzt werden.

2022 könnte das gerade noch gehen, da die Corona-Krise eine Notlage ist und in dieser Situation die Schuldenbremse eine Ausnahme-Kreditaufnahme erlaubt. Und da die Corona-Krise noch nicht vorüber ist, könnte man viele geplante Investitionen mit den Corona-Folgen (etwa der Notwendigkeit einer Stimulanz für die Wirtschaft nach der Krise) rechtfertigen. Fuest, der eigentlich zu den Schuldenbremsen-Befürwortern gehört, lässt Sympathien für diesen Weg erkennen – verlangt aber gleichzeitig, dass man klar definieren und abgrenzen müsse, welche Investitionen geplant sind und welche nicht. 

Rechnungshöfe geben gemeinsame
"Berliner Erklärung" heraus

Deutlich kritischer als Prof. Clemens Fuest bewerten die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder die aktuelle Debatte. Sie haben just in diesen Tagen eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, die sich als Warnung an die Unterhändler von SPD, Grünen und FDP interpretieren lässt. In einer „Berliner Erklärung“ der Prüfbehörden von Bund und Ländern heißt es zunächst, dass „Nebenhaushalte, Fonds und andere Konstruktionen“ vermieden werden müssten – denn es gelte, die hohe Schuldenlast des Staates abzubauen, da der Staat sonst seinen Gestaltungsspielraum verlieren könne.

Danach folgt noch eine andere Warnung, die direkt auf das abzielt, das Prof. Fuest als Möglichkeit beschrieben und grundsätzlich sogar gutgeheißen hat: Die sogenannten „Notlagenkredite“, die während der Corona-Krise aufgenommen wurden und werden, dürften nur zur „Bekämpfung der Folgen der Pandemie eingesetzt werden“, es müsse also einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Krisenbewältigung geben. Darauf würden die Rechnungshöfe „verstärkt achten“, betonen sie. Das klingt auf den ersten Blick so, dass ein Investitionsprogramm zum Klimaschutz kaum über Corona-Notlagenkredite im Jahr 2022 finanziert werden dürfte – sofern die Ampel-Koalition das Ziel haben sollte, die Mahnungen der Rechnungshöfe ernst zu nehmen. 

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #180.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum