26. Aug. 2026
Pro und ContraWahlen

Pro und Contra: Soll es eine dritte Stimme bei den Wahlen geben – eine „Ersatzstimme“?

Sollte man das Wahlrecht reformieren, um die Wirkung der Fünfprozenthürde abzuschwächen? Darüber ist die Rundblick-Redaktion unterschiedlicher Ansicht.

Bei Bundestags- und Landtagswahlen in Deutschland gilt die Fünfprozenthürde. Sie besagt, dass nur diejenigen Parteien einen Anspruch haben, im Parlament vertreten zu sein, die mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erreichen. Nun gibt es aber lauter werdende Zweifel an der Berechtigung dieser Regelung, denn immer stärker fächert sich das Parteiensystem auf, es gibt mehr kleine Parteien neben den früher dominierenden Volksparteien CDU/CSU und SPD. Das hat merkwürdige Effekte: Wenn bei einer Wahl drei kleine Parteien an der Fünfprozenthürde scheitern, kann eine starke Partei mit weniger als 40 Prozent sogar die absolute Mehrheit der Mandate erringen – denn alle Mandate werden unter den Parteien aufgeteilt, die im Parlament vertreten sind. Ist das fair? Es gibt Stimmen, die deshalb die Aufhebung der Fünfprozenthürde fordern. Andere warnen davor, denn ohne eine solche Klausel würde es viel mehr kleine Fraktionen in den Parlamenten geben, die Koalitionsbildung würde enorm erschwert werden. In dieser Situation bekommt nun ein älterer Vorschlag des Politikwissenschaftlers Eckhard Jesse einen neuen Charme: Jeder Wähler könnte eine dritte Stimme abgeben, die sogenannte „Ersatzstimme“. Sie würde einer anderen Partei als der Partei zufallen, die der Wähler per Zweitstimme gewählt hat. Somit würden bei Scheitern der eigentlich gewählten Partei an der Fünfprozenthürde nicht alle im Parlament vertretenen Parteien gleichmäßig profitieren, sondern nur die eine Partei, die der Wähler mit der „Ersatzstimme“ angekreuzt hat. Ist das eine kluge Idee? Die Politikredaktion streitet.

Klaus Wallbaum: Der Vorschlag ist eine gute Idee. Man könnte sie sogar noch erweitern. Die von Jesse vorgeschlagene „Ersatzstimme“ dient als Ausweichlösung für die Zweitstimme, falls diese einer Partei zukommt, die bei der Fünfprozenthürde scheitert. Man könnte sogar eine vierte Stimme einführen – als Ergänzung zur Erststimme, die den Wahlkreisabgeordneten bestimmt. Diese könnte man mit der Auflage versehen, zwingend eine Frau zu wählen. Dann hätten wir je Wahlkreis ein Tandem aus mindestens einer Frau und einem weiteren Bewerber. Über einen solchen Weg ließen sich Modelle entwickeln, wie die Unterrepräsentanz von Frauen in den Parlamenten abgestellt werden kann. Ich bin auf jeden Fall dafür, sich hier ein kluges Konzept auszudenken. Das wird bei der Wahl komplizierter als bisher – aber wir dürfen die Wähler auch nicht unterschätzen. Die meisten werden ein neues System recht schnell verstehen und annehmen.

"Wird die Sache noch komplizierter, verliert der Vorgang noch mehr an Akzeptanz und leistet der Rede von einer gestohlenen Wahl Vorschub."

Niklas Kleinwächter: Da weiß ich kaum, wo ich mit dem Widerspruch anfangen soll, Klaus! Ich halte schon Jesses Vorschlag mit einer dritten Stimme für viel zu kompliziert, eine vierte Stimme ist doch totaler Wahnsinn. Seien wir mal ehrlich: Für viele Wähler ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme schon jetzt ein Buch mit sieben Siegeln. Wer den Unterschied kennt, muss dann noch wissen, dass es bei einer Bundestagswahl auch Landeslisten gibt. Wem welche Stimme am Ende zugute kommt, kann der gemeine Wähler vor, während und nach der Stimmabgabe kaum noch überblicken. Die Diskrepanz zwischen dem freundlichen Gesicht auf einem Wahlplakat und den zur Auswahl stehenden Namen auf dem Stimmzettel würde noch größer. Ein Wahlakt besticht doch aber eigentlich durch seine Schlichtheit. Wird die Sache jetzt noch komplizierter, verliert der Vorgang noch mehr an Akzeptanz und leistet der Rede von einer gestohlenen Wahl Vorschub. Ich wünsche mir einen sechsten Wahlgrundsatz. Wahlen in Deutschland sollten nicht nur allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein – sondern auch nachvollziehbar. So fordert es ja auch das Bundesverfassungsgericht. Deine Erweiterung des Jesse-Vorschlags bedeutete aus meiner Sicht das Gegenteil davon.

Klaus Wallbaum: Du solltest die Intelligenz der Wähler nicht unterschätzen. Nehmen wir die Kommunalwahl, die bald bei uns bevorsteht. Da haben die Wähler teilweise elf Stimmen zu vergeben und fünf Zettel auszufüllen. Je eine Stimme für den Landrat und den Bürgermeister, je drei Stimmen für den Ortsrat, den Stadtrat und den Kreistag. Diese letzten drei Stimmzettel kann man dann noch so gestalten, dass man die je drei Stimmen auf verschiedene Bewerber verteilt. Das klingt kompliziert, ist es aber am Ende nicht, wenn man das System einmal richtig erklärt bekommen hat. Hast Du von Chaos wegen der schwierigen Kommunalwahl gehört? Vereinzelt mag es solche Klagen geben, flächendeckend aber funktioniert das. So kann es auch bei der Dritt- und Viertstimme sein. Ich denke, dass man den Wahlakt, die Befragung der Wähler in der repräsentativen Demokratie, durchaus etwas detaillierter gestalten kann. Sicher dauert am Ende die Auszählung länger – aber was hält uns davon ab, diese dann bis in den Montag zu ziehen? Es muss ja nicht alles schon am Sonntagabend klar sein.

Niklas Kleinwächter: Ich vermute, dass nicht so wahnsinnig viele Wähler vom Panaschieren auf ihren drei bis vier üppig langen Wahlzetteln bei der Kommunalwahl Gebrauch machen werden. Aber sei's drum. Zurück zu Jesses Vorschlag einer Ersatzstimme. Diese Idee weicht ja insofern von dem auch so schon komplizierten Wahlverfahren zur Kommunalwahl ab, als dass diese Stimme nur unter bestimmten Bedingungen greift. Dann nämlich, wenn die präferierte Partei nach Auszählung aller Stimmen nicht über die Fünfprozenthürde kommt. Aber eine zweite Bedingung muss dann ja auch gelten. Nämlich die, dass die mit der Ersatzstimme gewählte Partei es aber schon über die Fünfprozenthürde geschafft hat. Als Beispiel: Jemand wählt mit der Zweitstimme die Partei Volt, die es leider nicht schafft. Mit der Ersatzstimme wählt er dann die Grünen und hat damit vielleicht Glück. Vielleicht wählt er aber auch die FDP, die auch nicht über die Hürde kommt. Was dann? Dann hat man viel Aufwand betrieben und trotzdem verfallen Stimmen. Mal ein gewagter Gegenvorschlag: Wie wäre es denn, wenn wir künftig alle Wahlen in einem zweistufigen Verfahren abhalten. Im ersten Wahlgang geht es nur darum, über die Fünfprozenthürde zu kommen. Im zweiten Wahlgang wird dann unter den erfolgreichen Parteien über die tatsächliche Sitzverteilung im Parlament entschieden.

"Viele Wähler sind klüger als die Politikexperten es so meinen."

Klaus Wallbaum: Klingt zunächst ganz gut, das zweistufige Verfahren. Doch ich bin dagegen, denn es dürfte schwer sein, dass sich die Wähler zweimal aufraffen und zum Wahllokal gehen. Nur mit einer Wahlpflicht ließe es sich so organisieren, dass die Wahlbeteiligung nicht einbricht. Dann sollte man lieber den Wahlakt selbst etwas komplizierter gestalten. Der Hinweis auf die womöglich verlorene Ersatzstimme ist richtig, ja. Natürlich ist die Gefahr da, dass auch die Ersatzstimme einer Partei zukommt, die an der Fünfprozenthürde scheitert. Aber es liegt ja in der Hand des Wählers, mit seiner Ersatzstimme abzuwägen und zu kalkulieren, ob seine Wahl eine Chance hat.

Niklas Kleinwächter: Man kann doch aber auch jetzt schon von den Wählern verlangen, die Auswirkungen der Fünfprozenthürde bei ihrer Wahlentscheidung mit einzupreisen. In der Vergangenheit ist das ja auch häufig genug geschehen, etwa mit einer erfolgreichen Zweitstimmenkampagne für eine kleinere Partei des eigenen Lagers, häufig die FDP. Nun kann man einwenden: die Zeiten sind vorbei. Das mag sein. Die Überlegungen zu einer strategischen Wahl in Sachsen-Anhalt, die dazu führen soll, dass SPD und Grüne es über die Fünfprozenthürde schaffen, zeigen etwas anderes. Und es bleibt anzumerken, dass so eine unkoordinierte Aktion natürlich riskant bleibt.

Klaus Wallbaum: Auch hier gilt mein Einwand: Viele Wähler sind klüger als die Politikexperten es so meinen. Mit der Ersatzstimme kann jeder eine kleine Partei wählen und als Auffangbecken eine größere. Der große Vorteil wäre doch, dass die Stimme auch dann nicht verloren wäre, wenn der Wähler eine kleine Partei bevorzugt. Man sollte das, denke ich, mal ausprobieren. Leider ist die Wahlrecht-Experimentierfreude in Deutschland nicht sehr ausgeprägt.

Niklas Kleinwächter: Zumindest nicht so sehr wie in der Rundblick-Redaktion.

Dieser Artikel erschien am 27.8.2026 in Ausgabe #146.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter