Obwohl das neue Polizeigesetz, das gestern vom Kabinett beschlossen wurde, die Hürden für die Arbeit der Polizei höher legt, sieht Innenminister Boris Pistorius (SPD) auch weiterhin die Chance für Kontrollen in oder vor Moscheen. „Ausgeschlossen ist ein solches Vorgehen nur dann, wenn es keinen konkreten Verdacht gibt“, sagte der Minister gestern vor Journalisten. In der Begründung seines Gesetzentwurfes heißt es allgemein: „Die in der Vergangenheit hoch umstrittenen sogenannten Moscheekontrollen sind künftig ausgeschlossen.“

Innenminister Boris Pistorius - Foto: MI Niedersachsen

„Sympathie, die Bannmeile beizubehalten“: Innenminister Boris Pistorius – Foto: Innenministerium Niedersachsen

Das Polizeigesetz, das künftig „Gesetz über die Abwehr von Gefahren“ heißen soll, definiert die „anlasslosen Kontrollen“ der Polizei konkret – und ersetzt damit die noch von Schwarz-Gelb beschlossenen, sehr allgemeinen Formulierungen. Damit werden laut Pistorius rechtliche Bedenken gegen die bisherigen Regeln ausgeräumt. Bei umfangreicheren anlasslosen Kontrollen sollen künftig Anordnungen von Vorgesetzten zwingend sein. Der Minister meint, dies sei unbürokratisch zu meistern. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Verdächtige künftig maximal vier Tage lang in Polizeigewahrsam genommen werden dürfen. Bisher waren das zehn Tage. Auch der Einsatz von „Body Cams“ bei Polizeibeamten ist ausdrücklich im Entwurf vorgesehen. Damit können Polizisten zum eigenen Schutz Filmaufnahmen bei ihren Einsätzen machen, allerdings wegen des Datenschutzes nur im öffentlichen Raum, also etwa auf Straßen und Plätzen.

Noch nicht entschieden hat das Kabinett über das neue Versammlungsgesetz, dessen Entwurf die Abschaffung der Bannmeile vor dem Landtag vorsieht. Pistorius sagte, er persönlich habe „Sympathie dafür, die Bannmeile beizubehalten“. Die Entscheidung darüber liege aber in den Händen der Parlamentsfraktionen.