2. Feb. 2020
Inneres

Pistorius bemüht sich, Regeln des auslaufenden Glücksspielstaatsvertrags zu exekutieren

Während bereits die Diskussion über die Zeit nach der Legalisierung des Online-Glücksspiels begonnen hat, wofür eine neue Bundesregulierungsbehörde nötig sein wird, erhöht das Innenministerium noch einmal den Druck, damit die Regeln des auslaufenden Glücksspiel-Staatsvertrages eingehalten werden. Noch ist in Deutschland das Online-Glücksspiel verboten und das Innenministerium, unter allen Bundesländern zuständig für das Blocken des Zahlungsverkehrs zwischen Spielern und Glückspielanbietern, hat die Branchenverbände der deutschen Kreditwirtschaft in einem Schreiben in diesem Zusammenhang an ihre Verantwortung erinnert. Die Zahlungsanbieter seien „von Gesetzes wegen aufgefordert, Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu unterlassen“. Das Mitwirkungsverbot gelte unmittelbar und verpflichte die Zahlungsdienstleister zu entsprechenden eigenverantwortlichen Maßnahmen. „Die Strategie von Online-Glücksspielanbietern, gesetzliche Verbote und behördliche Untersagungsverfügungen zu ignorieren, um Gewinne weiter zu maximieren, darf nicht länger aufgehen“, sagte Innenminister Boris Pistorius. Er sieht Banken und Sparkassen als wichtige Partner im Kampf gegen illegales Glücksspiel, da die Anbieter ihren Sitz oft im Ausland hätten und sich so dem Zugriff der deutschen Behörden entzögen.

Kommunen wünschen sich Bundesbehörde in Niedersachsen

Während sich das Innenministerium mit der Gegenwart des Online-Glücksspiels befasst, geht die Diskussion um den künftigen Sitz einer neuen Behörde, die einen legalisierten Markt regulieren soll, weiter. Unterstützung bekommt das Land nun auch von den Kommunen. „Eine solche bundesweite Behörde in Niedersachsen anzusiedeln, ist aufgrund der hohen Kompetenz des Landes in diesem Bereich ausdrücklich zu begrüßen“, sagte Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages. Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Professor Hubert Meyer, hat dabei besonders den ländlichen Raum im Fokus. Dort könne die Überwachung des Glücksspielrechts hervorragend organisiert werden, weil sie weitgehend digital vollzogen werde. Derweil versucht man in der Staatskanzlei, besonnen zu bleiben. Die inhaltliche Diskussion sei noch nicht reif für Spekulationen über den etwaigen Standort einer zentralen Glücksspielbehörde, hieß es dort  vergangene Woche. Öffentliche Hinweise zu geeigneten Standorten kämen daher zur Unzeit und schadeten mehr als sie nutzten. Hoffnung macht man sich derzeit vor allem im Kreis Helmstedt, nachdem der Rundblick vor anderthalb Wochen darüber berichtet hatte, dass als Behördenstandort auch das dortige ehemalige Kohlerevier in Frage kommen könnte. Die örtliche CDU-Abgeordnete Veronika Koch meint, der Landkreis dränge sich als Behördensitz geradezu auf, da er beste infrastrukturelle Bedingungen im Herzen Deutschlands biete.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #021.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning